Unbelehrbarer Lenker

Höchststrafe nach der sechsten Fahrt ohne Schein

Salzburg
12.05.2026 09:00

Ein unbelehrbarer Autofahrer (40) bat das Verwaltungsgericht in Salzburg aus dem Gefängnis heraus um einen Straferlass. Weil er nach der sechsten Strafe wegen Fahrens ohne Führerschein jetzt die Höchststrafe zahlen muss. Dabei bleibt es auch, entschied das Gericht mit Blick auf seine rund zwei Dutzend Verkehrsstrafen.

Der völlig lernresistente Verkehrssünder kassierte die Höchststrafe nach dem sechsten (!) Entzug des Führerscheins und bat kürzlich das Salzburger Verwaltungsgericht um Straferlass oder zumindest die Mindeststrafe: Er verdiene nur 100 Euro im Monat, habe Kinder und sitze im Gefängnis, argumentierte er.

Verfolgungsjagd durch Altstadt
Hintergrund seiner Beschwerde war der wiederholte Verlust der Lenkberechtigung: 2180 Euro plus sieben Tage Haft hatte ihm die Behörde aufgebrummt. Am 10. November 2024 hatte sich der damals 38-Jährige hinter das Steuer eines Pkw gesetzt und war nach mehreren waghalsigen Überholmanövern mit weit überhöhtem Tempo der Polizei davongerast. Mitten im Salzburger Stadtzentrum und der Weltkulturerbe-Altstadt lieferte sich der damals berauschte Lenker, er hatte 1,3 Promille und Suchtgift intus, eine gefährliche Verfolgungsjagd. Dabei fuhr er mit seinem Auto sogar auf einen Gehsteig, um einer Straßensperre auszuweichen – eine Polizistin musste sich mit einem Sprung retten.

Zwei Dutzend Verkehrsstrafen
Genau für diese Wahnsinnsfahrt sitzt der Mann im Gefängnis – noch bis zum Dezember. Und genau wegen dieser halsbrecherischen Fahrt trudelte der Strafbescheid der Behörde ein. Dabei hätte es der Unbelehrbare eigentlich besser wissen müssen: Das Verwaltungsgericht verwies auf rund zwei Dutzend Verkehrsstrafen, allein fünf wegen Fahrens ohne Schein.

Ende 2020 hatte der 40-Jährige schon 726 Euro nach der ersten Führerscheinabnahme gezahlt. Anfang 2021 folgte die nächste Strafe: 800 Euro. Beim dritten Mal waren es 1000 Euro, beim vierten 1200 Euro und beim fünften Bescheid wurden 1500 Euro verlangt. Eine verpflichtende Nachschulung hat er nicht ein einziges Mal durchgeführt.

Die Höchststrafe muss er jetzt zahlen. Aber die sieben Haft-Tage wurden ihm erlassen, weil er schon in der Zelle sitzt. Immerhin: Er gelobte Besserung.

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