Juristin (54) erhob vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG OÖ) schwere Vorwürfe gegen ihren Dienstgeber. Beweismittel sollen unterdrückt und Aktenteile entfernt und zurückgehalten worden sein. Der Welser Magistrat bestreitet sämtliche Vorhaltungen, das Urteil ergeht schriftlich.
Drei Jahre lang war Renate Kamleithner Magistratsdirektorin in Wels. 2015 wurde die Juristin aber vorzeitig abberufen und versetzt, nachdem ihr Führungsversagen und Mobbing vorgeworfen worden waren. Konkrete Beweise dafür gab es allerdings nie.
Nun arbeitet sie auf einem drei Hierarchiestufen niedrigeren Dienstposten. Ihre Gehaltseinstufung blieb zwar aufrecht, die Abberufung nagt dennoch weiter stark an der 54-Jährigen. Ihr Ziel ist eine Wiederaufnahme des abgeschlossenen Verfahrens.
Einsichtnahme verweigert
In dem Zusammenhang beantragte sie im Vorjahr eine vollständige Einsicht in ihren Dienstrechtsverfahrensakt. Diese wurde ihr offenbar aber zu vier Ordnern vom Magistrat mittels Bescheid verwehrt, Kamleithner legte dagegen Beschwerde ein.
Die Juristin wirft der Behörde vor, Beweismittel zu unterdrücken, gegen die Datenschutzgrundverordnung zu verstoßen sowie ursprüngliche Aktenteile entfernt zu haben und ihr somit ein faires Verfahren vorzuenthalten.
Verhandlung in Linz
Über diese Beschwerde war am Montag im Landesverwaltungsgericht verhandelt worden. Unter anderem ging es darum, dass der Akt – laut Kamleithner – im Laufe der Jahre aus nicht nachvollziehbaren Gründen deutlich geschrumpft sei.
Eine Anwaltskanzlei aus Wien, die den Magistrat vor Gericht vertrat, bestritt alle Vorhaltungen – nichts sei zurückgehalten oder entfernt worden. Das Urteil wird schriftlich ausgefolgt.
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