Hände festbetoniert

Klimakleber müssen erneut für Blockaden zahlen

Gericht
04.03.2026 12:36
Porträt von krone.at
Von krone.at

Am Straflandesgericht Wien wurde es am Mittwoch für elf weitere Aktivisten der ehemaligen Letzte Generation ernst. Ihnen wurden schwere Sachbeschädigung bei einer Protestaktion am 20. November 2023 auf der Süd Autobahn (A2) vorgeworfen. Der Prozess endete mit acht Geldstrafen und zwei Diversionen.

Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten Sachbeschädigung und schwere Sachbeschädigung vor. Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten sich am 20. November 2023 bei Traiskirchen, Vösendorf und Wiener Neudorf auf der A2 in Richtung Wien mit jener Sand-Superklebermischung – sogenannten „Mumienhänden“ – auf der Fahrbahn befestigt, um gegen die Klimapolitik der türkis-grünen Bundesregierung zu protestieren.

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Ich habe versucht, alles zu tun, was in meiner Macht steht, um die Klimakatastrophe aufzuhalten. Ich bereue meinen Protest nicht.

Svenja Schraut (22)

Unter den Angeklagten am Mittwoch: Svenja Schraut (22), Studentin der Sozialen Arbeit. Sie zeigte sich bereits vor Prozessbeginn kämpferisch: „Ich habe versucht, alles zu tun, was in meiner Macht steht, um die Klimakatastrophe aufzuhalten. Ich bereue meinen Protest nicht.“

Zivile Ungehorsam sei verhältnismäßig gewesen
Neben ihr saß Florian Pennetzdorfer (41), Data-Analyst und zweifacher Vater aus Oberösterreich. Auch er wollte ein Zeichen gegen das aus seiner Sicht politische Versagen setzen. „Wie kann es sein, dass Menschen für Sitzblockaden härter bestraft werden als für die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen?“, so der 41-Jährige auf der Anklagebank.

Ihr Verteidiger, Anwalt Paul Kessler, sprach in seinem Plädoyer von einer Grundsatzfrage: „Was wiegt schwerer – eine zeitlich begrenzte Verkehrsbehinderung oder irreversible klimatische Schäden?“ Seine Mandanten stünden zu ihren Taten, bedauerten aber, Menschen im Alltag gestört zu haben. Der zivile Ungehorsam sei aus ihrer Sicht verhältnismäßig gewesen – „eine Verteidigung der Demokratie in einer existenziellen Krise“. 

Die Angeklagten erklärten sich bereit, die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu ersetzen – nicht jedoch jene der Asfinag. 

Bis zu 5400 euro Geldstrafe
Am Ende setzte es acht Geldstrafen, in zwei Fällen kam es zu Diversionen. Dafür leisten die beiden eine Geldbuße von rund 3000 Euro pro Person. Des Weiteren sprach das Gericht acht Geldstrafen aus. Die niedrigste liegt bei 320 Euro und die höchste bei 5400 Euro.

Für die einstigen Klima-Aktivisten ist der Protest damit juristisch teuer geworden – die gesellschaftliche Debatte dürfte damit aber noch lange nicht beendet sein.

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