Juristisches Nachspiel

Nach Aus von Tagsätzen: Seniorenheim klagt Land

Burgenland
05.05.2026 06:00

Die Betreiberin des Seniorenhauses in Rudersdorf im Burgenland wehrt sich gegen das Aus der Tagsatzvereinbarung. Im Gegenzug sieht sie sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert.

Das Zittern um ihre Zukunft geht für 18 pflegebedürftige Bewohner des Seniorenhauses in Rudersdorf weiter. Angehörige hatten – wie berichtet – Alarm geschlagen, weil das Land der Betreiberin Petra Wagner die Tagsätze entzieht. Die Betroffene, vertreten durch den ehemaligen FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer und seine Kanzlei, hat Klage gegen das Land Burgenland eingereicht. Dem juristischen Konflikt sieht der zuständige Soziallandesrat Leonhard Schneemann „relativ gelassen“ entgegen. „Mit Pflege darf kein Gewinn gemacht werden. Daran ändert eine eingebrachte Klage nichts“, betont der SPÖ-Politiker.

Knapp 1,3 Millionen Euro in eigene Tasche geflossen
Schneemann spricht konkrete Vorwürfe an, wonach sich die Führungsebene auf Kosten der Steuerzahler üppige Geschäftsführerbezüge, kostspielige Dienstfahrzeuge und großzügige Gewinnausschüttungen gegönnt habe. Besonders schwer wiegt, dass durch den Verkauf der Liegenschaft von Petra Wagner an die Wagner Pflegeheim Betriebs-GmbH, in der sie geschäftsführende Alleingesellschafterin ist, nochmals knapp 1,3 Millionen Euro direkt in die eigene Tasche geflossen sein sollen.

Das sei das Ergebnis einer fundierten Vor-Prüfung gewesen, die keinen Spielraum für Kompromisse zuließ, erklärt der Soziallandesrat. Moralisch nicht tragbar sei der Umstand, dass „das Pflegeheim bereits 20 Jahre durch die vom Steuerzahler finanzierten Tagsätze finanziert und plötzlich durch den Weiterverkauf des Heims an eine eigene GmbH ein satter Gewinn gemacht wird“.

Land: Kein „Schnellschuss“ auf Kosten der Bewohner
Schneemann: „Wir sind allen Steuerzahlern verpflichtet, sicherzustellen, dass Gewinne nicht auf Kosten der Pflegenden erzielt werden. Gewinnmaximierung hat in der öffentlich-finanzierten Pflege keinen Platz!“

Mit einer vertraglich fixierten Kündigungsfrist von drei Monaten wurde laut dem Landesrat sichergestellt, dass kein „Schnellschuss“ auf Kosten der Bewohner erfolgt: „Je früher die Abstimmung mit den Behörden startet, desto schneller kann ein Platz im jeweiligen Wunschheim gefunden werden.“

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