Kind leidet bis heute

Frau sperrte Tochter in Deutschland jahrelang ein

Ausland
04.05.2026 16:43
Porträt von krone.at
Von krone.at

Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Mutter ihre Tochter mehr als sieben Jahre lang eingesperrt. Laut Anklageverlesung isolierte sie ihr Kind vollständig von der Außenwelt, um sie ganz für sich alleine zu haben. Das Mädchen wurde im September 2022 mit acht Jahren aus dem Haus der Großeltern befreit (siehe Video oben).

Seit dem 15. Juli 2015 war es in dem Einfamilienhaus in Attendorn eingesperrt gewesen. Sie durfte nie ins Freie, hat nie ein anderes Kind kennengelernt und weder einen Kindergarten noch eine Schule besucht. Dem Vater verweigerte die Mutter jeden Kontakt. Sie gab vor, mit dem Kind in Italien zu leben. 

Laut der Anklage unterstützen die Großeltern das Handeln ihrer Tochter. Die heute Zwölfjährige habe auch nie medizinische Hilfe bekommen und hätte zum Zeitpunkt ihrer Befreiung massive psychische, körperliche und sozial-emotionale Störungen aufgewiesen, hieß es. Sie sei bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt worden und absolviere bis heute eine ambulante Therapie.

Die heute Zwölfjährige durfte nie ins Freie, ihren Vater oder andere Kinder treffen.
Die heute Zwölfjährige durfte nie ins Freie, ihren Vater oder andere Kinder treffen.(Bild: glomex)

„Böswillige Vernachlässigung“
Die heute 49-jährige Mutter habe ihre Tochter mit „böser Vernachlässigung“ schwer geschädigt, sagte Staatsanwältin Christina Lukas. Aus dem Gericht hieß es, dass das Mädchen durch die lange Isolation um ihre Kindheit gebracht worden sei. Man habe sich ein umfassendes Bild der Situation machen und die Frage nach dem Warum klären können. Auch die Mutter habe den gesamten Zeitraum über in sozialer Isolation verbracht. Körperlich misshandelt worden sei das Mädchen nicht. Es habe Hausunterricht bekommen, die Großmutter mit ihm gespielt. Auch Feste wie Weihnachten und Geburtstage sollen gefeiert worden sein.

Die heute Zwölfjährige habe aber keine Möglichkeit gehabt, sich auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Sowohl sie als auch der leibliche Vater und die Pflegemutter sagten im Prozess aus. Das Landgericht Siegen verurteilte die Mutter unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Verletzung von Erziehungspflichten zu fünf Jahren Haft. Die Großmutter (80) wurde als Mittäterin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Großvater (83) erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.

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