Der Pensionist geriet im Dornbirner Naturschutzgebiet in Vorarlberg mit einem Mitarbeiter der Naturwacht in Streit. Das gerichtliche Nachspiel gab es am Montag in Feldkirch und endete mit einem Schuldspruch wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung.
In seinem langen Leben hat sich der Angeklagte strafrechtlich noch nie etwas zuschulden kommen lassen. Dass er jetzt wegen besagtem Naturwächter, den er als „dummen Hund“ bezeichnet, einen Prozess am Hals hat, ärgert den 80-jährigen Pensionisten sehr. Ein passionierter Jäger und ehrenamtlicher Mitarbeiter der Vorarlberger Naturwacht war mit dem Angeklagten Anfang Februar in einem Dornbirner Naturschutzgebiet in Streit geraten, weil dieser dort mit dem Auto unterwegs war und sich gegenüber dem Beamten nicht ausweisen wollte. „Als ich ihn fragte, was er hier macht, redete er mich blöd an und sagte, er fahre hier zur Gaudi“, schildert der 70-jährige Zeuge den Anfang des unrühmlichen Endes.
„Ich musste auf die Seite springen“
Er habe den Aufmüpfigen aufgefordert, seine Papiere vorzuzeigen, worauf dieser immer unflätiger geworden sei und ihm sogar Ohrfeigen angedroht habe. „Als ich daraufhin das Autokennzeichen fotografieren wollte, gab er Gas und fuhr auf mich zu, sodass ich auf die Seite springen musste“, erinnert sich das Opfer. Ganz anders hingegen lautet die Version des Beschuldigten, der angibt, nie auf den Mann zugefahren zu sein. Er habe im Leerlauf lediglich den Motor etwas aufheulen lassen, „weil ich dachte, dass der mir jetzt die Nummerntafel wegnimmt“. Außerdem habe er ja nicht wissen können, dass es sich bei dem „Fotografen“ tatsächlich um einen Naturwächter und somit um einen Beamten handle. „Ich dachte vielmehr, dass das wieder so ein privater Esel ist, der sich als Naturschützer aufführt.“
Ausweis vorgezeigt und auf Jacke mit Emblem gezeigt
Das wiederum bestreitet das Opfer. „Ich hatte ihm sehr wohl meinen Ausweis gezeigt und auch immer auf das Emblem der Vorarlberger Naturwacht an meiner Jacke gedeutet.“ Die Fahrt durchs Naturschutzgebiet an jenem regnerischen Nachmittag begründet der Angeklagte, der in dem Gebiet ein Grundstück besitzt, mit der in einer Notsituation befindlichen Lebenspartnerin. Die Frau sei mit Hund und Pferd unterwegs gewesen und aufgrund der Wetter- und Bodenverhältnisse nicht mehr weitergekommen.
Im Prozess beharrt die Frau zwar darauf, dass ihr Partner damals nicht auf den Beamten losgefahren sei, doch Richter Theo Rümmele glaubt dem Opfer und spricht den 80-Jährigen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung schuldig. Die Strafe: 4500 Euro teilbedingt sowie 200 Euro Prozesskosten. Das Urteil ist rechtskräftig. Für den Pensionisten bleibt der Beamte trotzdem ein dummer Hund.
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