Schlupfloch im Gesetz

Wie ein Luxus-Chalet sogar im Grünland möglich ist

Salzburg
05.05.2026 07:00

Der „Krone“-Bericht über ein geplantes Luxus-Chalet am Katschberg hat für viel Aufsehen gesorgt. Die Gemeinde hat gegen den Neubau keinerlei Handhabe. Ein Schlupfloch in der Raumordnung ermöglicht großzügige Neubauten selbst im Grünland.

Drei Millionen Euro muss hinblättern, wer sich für ein neues Luxus-Chalet am Katschberg interessiert. Wie berichtet, soll anstelle eines kleinen Gebäudes aus dem Jahr 1962 ein Luxus-Bau mit 272,5 Quadratmetern Grundfläche und mehreren Schlafzimmern entstehen. Geplant ist ein Zweitwohnsitz. Da der Bestandsbau immer als Zweitwohnsitz genutzt wurde, hat die zuständige Gemeinde St. Michael im Lungau keine Handhabe gegen das Gebäude.

„Widmungswidriger Bestandsbau“
Dem nicht genug, steht der touristische Bau de facto im Grünland. Es handelt sich um einen „widmungswidrigen Bestandsbau“. Für diese Art von Gebäuden gibt es einen eigenen Paragrafen im Salzburger Raumordnungsgesetz.

„In den 1960er-Jahren hat es noch keinen Flächenwidmungsplan gegeben. Als dann in den Gemeinden Widmungspläne erstellt wurden, hat man gesagt, Gebäude, die schon dort stehen, dürfen stehen bleiben“, erklärt St. Michaels Bürgermeister Manfred Sampl (ÖVP).

Badeteich und Wellnessbereich
Im Raumordnungsgesetz ist genau geregelt, unter welchen Umständen solche „widmungswidrigen Bestandsbauten“ umgebaut oder neu errichtet werden dürfen. Ein solcher Fall liegt auch beim Projekt am Katschberg vor, auch wenn das Gebäude nicht wiederzuerkennen sein wird: Ein eigener Badeteich sowie ein Wellnessbereich sind geplant.

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