Auch Thurnher sagt aus

Zwölf Zeugen! Im ORF schlägt Stunde der Wahrheit

Gericht
30.04.2026 15:55

Nach der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen die ORF-Mitarbeiterin und deren Anwalt soll ein Dutzend Personen als Zeugen befragt werden – darunter auch Roland Weißmanns Nachfolgerin Ingrid Thurnher und die Führung des Stiftungsrates. Wird sich der Vorwurf der schweren Erpressung erhärten?

Der Fall ist paradox. Während sich Hunderte ORF-Mitarbeiter in einer Social-Media-Initiative mit Slogans wie „Täterschutz statt Opferschutz“ gegen Machtmissbrauch im Unternehmen aussprechen, ist jene Person, mit der sie sich solidarisieren, mit ein bis zehn Jahren Haft bedroht. Die ORF-Mitarbeiterin, die die Belästigungsvorwürfe gegen Weißmann aufbrachte, wird der schweren Erpressung und des Missbrauchs von Tonaufnahmegeräten verdächtigt.

Roland Weißmann wird als Opfer befragt, auch Ingrid Thurnher ist auf der Zeugenliste.
Roland Weißmann wird als Opfer befragt, auch Ingrid Thurnher ist auf der Zeugenliste.(Bild: Krone KREATIV/APA/Georg Hochmuth, VIennapress/Andreas Tischler)

Mit Existenz-Vernichtung gedroht?
Die Staatsanwaltschaft Wien leitete nach Prüfung der von Benko- und Weißmann-Anwalt Norbert Wess eingebrachten 34-seitigen Anzeige ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau und deren Anwalt ein. Letzterer, selbst vertreten von Top-Jurist Alexander Prenner, habe „Weißmann durch gefährliche Drohung zu einer Handlung genötigt, die diesen am Vermögen schädigt, mit dem Vorsatz, die Frau unrechtmäßig zu bereichern.“

Und er habe mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung Weißmanns gedroht, wenn dieser nicht sofort zurücktrete und Schadensersatz in Höhe von 25.000 Euro leiste.

Der Wiener Alexander Prenner vertritt den beschuldigten Anwalt.
Der Wiener Alexander Prenner vertritt den beschuldigten Anwalt.(Bild: MPW Rechtsanwälte)

Das Verfahren bringt eine Wende: Nach der Medienschlacht mit unterschiedlichen Darstellungen, geht es im Landeskriminalamt jetzt um die Wahrheitsfindung.

§ 145 StGB – Schwere Erpressung

Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer eine Erpressung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer anderen schweren körperlichen Verletzung, mit einer Entführung, mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder mit der Brandstiftung droht oder den Genötigten oder einen anderen durch die Drohung oder die Gewalt in einen qualvollen Zustand versetzt.

So will die Ermittlungsbehörde Tonbandaufnahmen und Bilder beischaffen und die beiden Beschuldigten laden. Zudem sollen zwölf Zeugen befragt werden – darunter Neo-Chefin Thurnher, die Stiftungsräte Heinz Lederer und Gregor Schütze sowie ORF-Rechtsberater Roland Gerlach. Und natürlich Weißmann selbst, der kurioserweise als Opfer geführt wird.

Benko-Anwalt Norbert Wess (re.) brachte für Weißmann die Strafanzeige ein.
Benko-Anwalt Norbert Wess (re.) brachte für Weißmann die Strafanzeige ein.(Bild: APA/BARBARA GINDL)

Falschaussage wäre gerichtlich strafbar
Die Zeugenliste weist darauf hin, dass auch der Frage nachgegangen werden soll, in welchem Verhältnis die Frau, die verstörende Nachrichten und Dick-Pics von Weißmann geschickt bekam, zu ORF-Spitzenverdiener Pius Strobl steht. Die Befragungen erfolgen unter Wahrheitspflicht. Erst dann wird entschieden, ob tatsächlich Anklage erhoben wird.

Anonyme Anzeigen
Auch mehrere anonyme Anzeigen in der Causa ORF trudelten bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Die Sache wird immer verstrickter. Jüngster Akt im ORF-Drama: ORF-3-Chef Peter Schöber will durch Klage verhindern, dass Stiftungsräte jenen Complience-Bericht bekommen, der einst Vorwürfe gegen ihn untersuchte.

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