Junge Frau belästigt

Steirischer Regional-Promi als Grapscher entlarvt

Steiermark
30.04.2026 17:19

Ein 58-jähriger Steirer mit einem Beruf mit Öffentlichkeitswirkung vergriff sich an einer jungen Steirerin in ihrem eigenen Zuhause. Sie konnte flüchten. Nun musste er sich voller Schamesröte vor Gericht verantworten.

So groß das Ego eines 58-jährigen Steirers bei der Tat gewesen sein muss, so schamrot und wortkarg sitzt er nun vor der Bezirksrichterin. Seine Ehefrau sitzt ebenso im Verhandlungssaal und hört sich alles an.

Er – ein stattlicher Mann von regionaler Bekanntheit, der eine deutlich jüngere Mitbürgerin sexuell belästigt, ihr in ihrem eigenen Zuhause ungefragt aufs Gesäß gegriffen, sie heftig umschlungen, zu küssen versucht und nicht losgelassen haben soll. Bei der Flucht trug das Opfer sogar blaue Flecken davon. Suspendiert wurde er von seinem Dienstgeber nicht, der wohldotierte Job ist ihm vermutlich weiterhin sicher.

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Anscheinend leben wir in einer Welt, in der sexuelle Belästigung gang und gäbe zu werden scheint.

Opfer-Anwalt Gunther Ledolter

Opfer in psychiatrischer Behandlung
„Wir haben die Situation mehrmals besprochen, und sie belastet ihn unheimlich. Damit soll jetzt natürlich keine Täter-Opfer-Umkehr betrieben werden“, kalmiert sein Verteidiger. Womöglich klingt das für den Opfer-Vertreter Gunther Ledolter etwas skurril, denn: „Anscheinend leben wir mittlerweile in einer Welt, in der sexuelle Belästigung gang und gäbe zu werden scheint. Er hat meiner Mandantin danach sogar unterstellt zu lügen und behauptet, sie habe das alles auch gewollt. Bei einem Zeltfest wurde sie sogar darauf angesprochen. Noch dazu ist das in ihrem eigenen Zuhause passiert, wo sie sich eigentlich sicher fühlen soll. Stattdessen befindet sie sich jetzt in psychiatrischer Behandlung.“

Die Bezirksrichterin ermahnt den Angeklagten: „So etwas steht tatsächlich niemandem zu, das ist ein absolutes No-Go! Das alles ist Ihnen hoffentlich eine große Lehre.“ Die Worte der Verantwortungsübernahme nimmt ihm Frau Rat zumindest teilweise ab. Der Regional-Promi nickt immer wieder, stimmt ihr mit einem leisen „Ja“ und „Mhm“ immer wieder zu, den Kopf stets zu Boden geneigt.

Geldbuße und Schmerzensgeld
Schließlich einigen sich die Prozessbeteiligten auf eine Diversion in Form einer Geldbuße von 2650 Euro inklusive sofortiger Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld. Schnell drückt der Angeklagte dem Opfervertreter das Geld in die Hand. Hat er auch die Geldbuße bezahlt, ist der Fall für ihn erledigt. 

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