FPÖ-Forderung

Anzeigen sollen künftig nicht anonym möglich sein

Burgenland
27.04.2026 05:01

Geht es nach den Freiheitlichen, dann sollen anonyme Anzeigen künftig nicht mehr vollständig anonym sein. Hinweisgeber sollen zwar weiterhin geschützt werden, bei falschen Anschuldigungen soll es für sie aber Konsequenzen geben. 

Vielleicht war der ein oder andere schon selbst einmal betroffen: Zu einer anonymen Anzeige kann es schnell kommen und man weiß fast nie, wer dahintersteckt. Das dient dem Schutz des Hinweisgebers, kann aber auch genutzt werden, um andere zu diskreditieren. Gerade letzterem Punkt will die FPÖ Burgenland nun einen Riegel vorschieben.

Ressourcenaufwand
Zwar seien anonyme Meldungen ein wichtiges Instrument, um Missstände aufzuzeigen. Es bestehe aber auch die Gefahr, dass es zu gezielten Falschanschuldigungen und Rufschädigungen komme, sagen Klubobmann Christian Ries und der Zweite Landtagspräsident Johann Tschürtz: „Dies kann sowohl für betroffene Privatpersonen als auch für Einrichtungen des öffentlichen Lebens erhebliche Belastungen sowie unnötigen Ressourcenaufwand bei Behörden verursachen“, so Ries und Tschürtz. Für den Anzeiger hat dies hingegen keine Folgen.

Zweiter Landtagspräsident Tschürtz und Klubobmann Ries.
Zweiter Landtagspräsident Tschürtz und Klubobmann Ries.(Bild: zVg)
Egal, ob Organstrafverfügung oder Anzeige: Der Ärger ist meist groß.
Egal, ob Organstrafverfügung oder Anzeige: Der Ärger ist meist groß.(Bild: Hannes Wallner)

Als Beispiele führen die Freiheitlichen jüngste Vorwürfe gegen ein Pflegeheim in Redlschlag oder gegen eine Betreuerin in einem Kindergarten im Bezirk Neusiedl am See an. Abseits davon gebe es auch viele Privatanzeigen, so Tschürtz.

Ministerium soll Identität kennen
Die FPÖ will daher, dass die Identität des Hinweisgebers nicht mehr vollständig anonym ist. Vielmehr soll sie gegenüber den zuständigen Stellen – etwa dem Innenministerium – bekannt sein und im Anlassfall überprüft werden können. Jenen, die unschuldig angezeigt wurden, soll es dadurch möglich sein, ihrerseits rechtliche Schritte zu ergreifen. „Ein moderner Rechtsstaat schützt nicht nur jene, die Missstände aufdecken, sondern auch jene, die zu Unrecht beschuldigt werden“, so Ries und Tschürtz. Ein entsprechender Antrag wird im Landtag eingebracht.

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