Die EU wollte dem Abladen von Müll in afrikanischen Staaten einen Riegel vorschieben – dabei kam aber auch beinahe eine Regelung, die Vorarlberg betrifft, unter die Räder. Das Ländle bringt einen Teil seines Mülls nämlich auch ins Ausland – in die Schweiz.
Ab 21. Mai sah die EU-Kommission mit einem Vorschlag zur Abfallverbringungsverordnung vor, ein generelles Exportverbot für gemischte Siedlungsabfälle in Drittstaaten in Kraft treten zu lassen. Die Verordnung sollte verhindern, dass Abfälle in Drittstaaten exportiert werden, um insbesondere Umweltschäden in Afrika zu vermeiden. Unter Drittstaaten fällt nun aber eben auch die Schweiz. Und genau dorthin bringt Vorarlberg seit Jahren Teile seines Siedlungsabfalls zur Verwertung – überwiegend per Bahn und über kurze Distanzen. Eine Praxis, die der neuen Verordnung eindeutig widersprochen hätte.
Nun hat die Landesregierung aber eine Ausnahme erwirken können. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) zeigt sich darüber erleichtert: „Der von der Kommission vorgelegte Lösungsvorschlag gewährleistet eine funktionierende, wirtschaftlich sinnvolle und zugleich umweltverträgliche Abfallentsorgung. Ohne diese Ausnahme müssten wir mit erheblichen Mehrkosten und zusätzlichen Umweltbelastungen rechnen“, betont er.
400 statt 40 Kilometer
Ein Wegfall dieser Möglichkeit würde zu deutlich längeren Transportwegen führen, heißt es dazu vom Land. Statt rund 40 Kilometer in die Schweiz wären es bis zu 400 Kilometer zu alternativen Anlagen. Das hätte nicht nur eine massive Steigerung der Transportkosten zur Folge, sondern auch zusätzliche CO₂-Emissionen und mehr Verkehr.
Die vorgeschlagene Anpassung ist bewusst eng gefasst und ändert nichts an den grundsätzlichen Zielen der EU-Abfallpolitik. Die Verwertung von Abfällen in Anlagen mit hohen Umweltstandards bleibt gewährleistet, auch in der Schweiz. Nun müssen sich noch Rat und Parlament auf die Verordnung verständigen.
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