5 Jahre Heimunterricht

Bub (13) darf nun doch zur Schuleinstufungsprüfung

Oberösterreich
30.04.2026 10:52

Jener Bub in Oberösterreich, der nach Jahren des häuslichen Unterrichts wieder an einer öffentlichen Schule teilnehmen will, darf ab Dienstag zunächst als außerordentlicher Schüler in die Mittelschule Altmünster kommen. In den darauffolgenden Wochen muss er dort aber Einstufungsprüfungen für sämtliche Pflichtgegenstände absolvieren. Eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs liegt nun vor.

„Ab Dienstag kann der Bub als außerordentlicher Schüler am Unterricht in der 3. Klasse der Mittelschule Altmünster teilnehmen“, bestätigt Herwig Kerschbaumer von der Bildungsdirektion Oberösterreich der „Krone“. Der 13-jährige T. war – wie mehrfach berichtet – in den vergangenen fünf Jahren daheim von seinen Eltern unterrichtet worden.

Langer Rechtsstreit
Doch weil ein Freund die Mittelschule Altmünster besucht, möchte der Bub nun ebenfalls dorthin wechseln. Doch die Schulleitung und die Bildungsdirektion hatten sich quergelegt – mit der Begründung, dass die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt seien: Die erforderlichen Externistenprüfungen waren nicht absolviert worden.

T. könne daher lediglich in die nächsthöhere Schulstufe einsteigen, die er zuletzt positiv abgeschlossen habe. Das war jedoch die 2. Klasse Volksschule.

Mithilfe der Tests wird bis Ende Mai geklärt, ob der 13-Jährige in eine altersadäquate Klasse ...
Mithilfe der Tests wird bis Ende Mai geklärt, ob der 13-Jährige in eine altersadäquate Klasse darf.(Bild: APA/HARALD SCHNEIDER)

Die Eltern wollten dem Sohn so etwas aber keinesfalls zumuten. Sie forderten, dass der Bub entsprechend seines Alters in die dritte Klasse Mittelschule aufgenommen wird. Nachdem ihnen das nicht gewährt worden war, beschritten sie den Rechtsweg, der mittlerweile beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angelangt ist.

Einstufung bis Ende Mai
„Wir haben Donnerstagfrüh den Fahrplan festgelegt. Die Prüfungen für die Pflichtfächer werden von dem Schüler zwar zügig, aber nicht überbordend rasch hintereinander zu absolvieren sein. Er soll sich vorerst auch einmal zwei Wochen in der Schule akklimatisieren können“, erklärt Kerschbaumer.

Zitat Icon

Den Bub erwarten jetzt mündliche Prüfungen in allen Pflichtgegenständen, in den Hauptfächern aber auch schriftliche.

Herwig Kerschbaumer, Bildungsdirektion OÖ

Zumindest bis Ende Mai dürfte aber feststehen, auf welchem schulischen Level sich der Bub befindet. „Wir wissen leider ja nicht, wie hoch sein Leistungsniveau ist.“

Bei den jeweiligen Prüfungen wird auch die Schulaufsicht vor Ort sein und zuhören. „Die Eltern dürfen aber nicht dabeisein“, so Kerschbaumer. Im Grunde soll das Prozedere genauso ablaufen, wie das in der Vergangenheit etwa bei Einstufungsüberprüfungen von ukrainischen Kindern der Fall gewesen ist.

„Krone“-Kommentar
Dieses Kind ist nicht zu beneiden

In der Haut dieses Kindes möchte man nicht stecken. Ausgerechnet jetzt, da die Witterung sich endlich so entwickelt, dass selbst Stubenhocker gerne freiwillig ihren Fuß vor die Tür setzen, muss dieser Bub „büffeln“ wie noch nie in seinem Leben. Und das hat er auch seinen Eltern zu verdanken, die ihn zuletzt fünf Jahre lang zuhause unterrichteten.

(Bild: Krone KREATIV/Alexander Schwarzl, Markus Wenzel)

Der 13-Jährige hat sich binnen drei Wochen in sämtlichen Pflichtschulfächern der 3. Klasse Mittelschule einer Leistungsüberprüfung zu stellen. Vom Ergebnis hängt ab, ob er dann in der gleichen Schulstufe wie sein Freund unterrichtet werden kann. Ich drücke ihm fest die Daumen!

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