5 Jahre Heimunterricht

Bub (13) darf nun doch zur Schuleinstufungsprüfung

Oberösterreich
30.04.2026 10:52

Jener Bub in Oberösterreich, der nach Jahren des häuslichen Unterrichts nun wieder an einer öffentlichen Schule teilnehmen will, darf ab Dienstag zunächst als außerordentlicher Schüler in die Mittelschule Altmünster kommen. In den darauffolgenden Wochen muss er dort aber Einstufungsprüfungen für sämtliche Pflichtgegenstände absolvieren. Eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs liegt nun vor.

„Ab Dienstag kann der Bub als außerordentlicher Schüler am Unterricht in der 3. Klasse der Mittelschule Altmünster teilnehmen“, bestätigt Herwig Kerschbaumer von der Bildungsdirektion Oberösterreich der „Krone“. Der 13-jährige T. war – wie mehrfach berichtet – in den vergangenen fünf Jahren daheim von seinen Eltern unterrichtet worden.

Langer Rechtsstreit
Doch weil ein Freund die Mittelschule Altmünster besucht, möchte der Bub nun ebenfalls dorthin wechseln. Doch dagegen legten sich die Direktion und die Bildungsdirektion quer, mit der Begründung, dass die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt seien: Die erforderlichen Externistenprüfungen seien nicht absolviert worden. T. könne daher lediglich in die nächsthöhere Schulstufe einsteigen, die er zuletzt positiv abgeschlossen habe. Das war allerdings die 2. Klasse Volksschule.

Die Eltern beschritten daraufhin den Rechtsweg, der mittlerweile beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gelandet ist. Dieser legte nun fest, dass der 13-Jährige die Chance auf eine Einstufungsprüfung bekommen müsse.

Einstufung bis Ende Mai
„Wir haben heute den Fahrplan festgelegt. Die Einstufungsprüfungen für alle Pflichtfächer werden dann zwar zügig, aber nicht überbordend rasch hintereinander zu absolvieren sein“, erklärt Kerschbaumer. Zumindest bis Ende Mai soll aber feststehen, auf welchem schulischen Level sich der Bub befindet. Bei den jeweiligen Prüfungen wird auch die Schulaufsicht zuhören. „Die Eltern dürfen aber nicht dabeisein“, so Kerschbaumer. Das Prozedere werde im Grunde genauso ablaufen, wie das etwa bei den Einstufungsüberprüfungen von ukrainischen Kindern der Fall war.“

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