Die Kopftuch-Debatte ist um eine Facette reicher: Ein neues Gutachten im Auftrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hält das Verbot erneut für verfassungswidrig. Bereits im Jahr 2020 wurde ein Kopftuchverbot vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Kippt jetzt das Gesetz?
Ein von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) beauftragtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Kopftuchverbot verfassungswidrig sei. Damit stützt es die Position der muslimischen Vertretung. Die Regelung verstoße demnach gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Bereits nach der Beschlussfassung im Nationalrat Ende 2025 hatte die IGGÖ angekündigt, das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten.
Prüfung auf Gleichheitssatz beschränkt
Das Gutachten wurde von Markus Vašek, dem Leiter der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle an der Johannes Kepler Universität Linz erstellt. Seine verfassungsrechtliche Prüfung beschränkte sich dabei auf den Gleichheitssatz. Bereits ein unter der Regierung Schwarz-Blau im Jahr 2019 beschlossenes Kopftuchverbot war im Jahr darauf am VfGH gescheitert. Der Grund dafür war, dass es nur eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen betraf und damit den Gleichheitsgrundsatz verletzte.
Regelung auf bestimmte Religion bezogen
Die aktuelle Regelung an Schulen betrifft Mädchen unter 14 Jahren und richtet sich erneut ausschließlich gegen das islamische Kopftuch. Diesmal wurde sie allerdings auf das Tragen als „Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht“ eingegrenzt. Laut Gutachten hat der Gesetzgeber die betroffene Personengruppe zwar ausgeweitet, die Regelung bleibe aber weiterhin auf eine bestimmte Religion bezogen.
Der Jurist kritisiert außerdem, dass kopftuchtragende Schülerinnen im Gesetz vereinfacht als eine einheitliche Gruppe dargestellt werden, die eine eingeschränkte geistige Reife und emotionale Entwicklung hätten. Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass auch diese neue Regelung gegen das verfassungsgesetzliche Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität verstoße.
Das Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 wurde im vergangenen Jahr von der Regierung beschlossen. Claudia Bauer (ÖVP) sprach dabei von einem „Zeichen der Unterdrückung“, wenn Mädchen früh ein Kopftuch tragen müssten. Philip Kucher (SPÖ) betonte: „Wenn das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben eingeschränkt wird, dann ist wegschauen keine Option.“ Auch die NEOS bezeichneten die Regelung als „wichtigen Schritt“ und verwiesen darauf, dass es darum gehe, Kinder zu stärken.
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