Justiz-Hammer

Falschaussage-Ermittlungen gegen Kronzeuge Schmid

Politik
16.04.2026 11:50

Über seine Handy-Chats stürzte Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist deswegen wegen Amtsmissbrauchs angeklagt – jetzt steht Thomas Schmid aber selbst unter Postenschacher-Verdacht! Die Staatsanwaltschaft Linz hat ausgerechnet gegen den Kronzeugen der Justiz ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet.

Der brisante Hintergrund ist rasch erzählt: Im laufenden Prozess gegen den türkisen Spitzenpolitiker über eine mögliche Intervention für einen Chefposten sagten auch mehrere Finanzbeamte de facto gegen ihren ehemaligen Generalsekretär Thomas Schmid aus. Demnach habe dieser entgegen seinen Behauptungen schon bei einer früheren Besetzung eines Vorstandspostens bei einem anderen Finanzamt interveniert. Also ebenso Postenschacher. Noch lange vor der jetzt angeklagten Wöginger-Causa.

„Mister Ahnungslos“ wird schwer belastet
Fakt ist: Alle vier Zeugenaussagen stehen im klaren Widerspruch zu den Angaben von „Chat Man“ Schmid, der sich bei der laufenden Hauptverhandlung in Oberösterreichs Landeshauptstadt ahnungslos gab und wörtlich meinte, von der Vorstandsbesetzung „wenig bis gar nichts“ mitbekommen zu haben.

Daraufhin wurde der Kronzeuge der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch bei den seit Jahren laufenden Ermittlungen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz angezeigt. Jetzt der Justiz-Hammer! Denn die Staatsanwaltschaft Linz sieht den Anfangsverdacht offenbar derart begründet, dass offiziell ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet wurde.

Kronzeuge Thomas Schmid ist jetzt selbst unter Postenschacher-Verdacht. Die Staatsanwaltschaft ...
Kronzeuge Thomas Schmid ist jetzt selbst unter Postenschacher-Verdacht. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet.(Bild: FOTOKERSCHI / FLORIAN REISINGER)

Hochnotpeinliche Affäre für Korruptionsjäger
Das Gericht wird deswegen angewiesen, die Tonbänder der laufenden Hauptverhandlung nicht zu löschen bzw. aufzubewahren. Für die Korruptionsjäger der Justiz jedenfalls hochnotpeinlich. Wie geht es nun weiter? Nachdem im Wöginger-Prozess die Urteile gefallen sind, wird sich die Staatsanwaltschaft Linz den Akt und die Verhandlungsprotokolle beischaffen und gegebenenfalls jenen Zeugen, der die Schmid belastende Aussage im Prozess tätigte, befragen.

Auch Thomas Schmid selbst würde wohl nochmals zu seinen Erinnerungslücken betreffend die Vorgänge rund um die Besetzung des Finanzamts Freistadt, die vor jener des Finanzamts Braunau erfolgte, befragt werden. Danach wird über Anklage oder Einstellung des Verfahrens entschieden und ein Vorhabensbericht an den Weisungsrat ergehen. Vor dem Sommer ist mit einer Entscheidung also nicht zu rechnen.

Auswirkungen auf den Kronzeugen-Status hat die brisante Causa aber nur, wenn Schmid tatsächlich wegen falscher Beweisaussage verurteilt wird – und zwar rechtskräftig. Das heißt, dass er den vollen Instanzenzug bestreiten könnte, ehe er bei Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage den Kronzeugen-Status tatsächlich verlieren würde.

Schmid hat viel zu verlieren, auch den Kronzeugenstatus
Zu verlieren hat Schmid, der sich in zahlreichen anderen Punkten selbst schwer belastet hat, jedenfalls viel. Denn ein Kronzeuge muss umfassend aussagen und sein ganzes Wissen offenbaren. Schlau wäre es also ganz und gar nicht, sollte er als Zeuge im Wöginger-Prozess tatsächlich etwas verschwiegen und stattdessen mit „Ich kann mich nicht erinnern“ geantwortet haben. Allerdings müsste die Staatsanwaltschaft Linz diesen Vorsatz auch beweisen können.

Egal, wie die Affäre ausgeht: bei künftigen Prozessen werden Richter sich mit der Glaubwürdigkeit des zumindest angepatzten Kronzeugen schwertun...

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