Entgegen Gerüchten

Staatsschutz beobachtet keine FPÖ-Mitarbeiter

Innenpolitik
01.06.2026 18:52
Porträt von krone.at
Von krone.at

Aus dem Parlament steht niemand unter Beobachtung des Staatsschutzes. Das teilten Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) und Sylvia Mayer, Leiterin der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), mit. Vor einigen Wochen waren Gerüchte aufgetaucht, dass mehr als zehn parlamentarische Mitarbeiter der FPÖ vom Verfassungsschutz beobachtet würden.

Das wurde auf ein Naheverhältnis der Politiker zur rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung zurückgeführt. Am Montag hieß es, der Verfassungsschutzbericht spreche von mindestens vier Personen, die ehemalige Aktivisten der Identitären und nun parlamentarische Mitarbeiter seien. Dieser Zusammenhang sei festgestellt worden, sagte Mayer. Es gebe aber „keine Sicherheitsgefährdung“ durch diese Personen.

„Daher besteht laut der heute erhaltenen Informationen auch kein Anlass, dass die Behörden mich als Nationalratspräsidenten oder einzelne Abgeordnete informiert hätten“, sagte Rosenkranz, der Staatsschutzsekretär Jörg Leichtfried (SPÖ), Sylvia Mayer und Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen zu einem Gespräch geladen hatte. Daraus sei das Gegenteil der Vorwürfe hervorgegangen. Der Austausch sei „von Fakten und Sachlichkeit“ geprägt gewesen, bedankte sich Rosenkranz. 

Nun stelle sich die Frage, wer diese „Geschichte“ gestreut habe, sagte FPÖ-Chef Herbert Kickl am Montag in einer Aussendung. „Wer parlamentarische Mitarbeiter öffentlich in die Nähe einer Sicherheitsgefährdung rückt, beschädigt deren Ruf und berufliche Existenz. Wenn sich solche Vorwürfe dann als unbegründet herausstellen, hört man von den lautesten Anklägern plötzlich nichts mehr. Mit derselben Lautstärke, mit der die Verdächtigungen verbreitet wurden, ist jetzt eine Korrektur und Richtigstellung das Gebot der Stunde!“, sagte Kickl.

Grundsätzlich ist der Staatsschutz in Österreich für die Überwachung von Einzelpersonen wie Extremistinnen und Extremisten zuständig. Er wird tätig, wenn ein begründeter Gefahrenverdacht vorliegt, etwa bei Anschlagsplänen und Nähe zu terroristischen Organisationen.

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