Nach einer Strafanzeige von Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes übernimmt die Staatsanwaltschaft Potsdam die Ermittlungen. Hintergrund sei, dass Fernandes hier ihren Wohnort hatte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Nun würden die Akten der Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein in Brandenburg geprüft und geschaut, ob sich ein Anfangsverdacht begründen lasse.
„Möglicherweise bedarf es weiterer Unterlagen oder weiterer Auskünfte der Anzeigenstellerin“, sagte die Sprecherin. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Gericht in Palma gibt Fall ab
Fernandes und ihr Ex-Partner, der Schauspieler Christian Ulmen, hatten vor ihrem Umzug 2023 nach Mallorca in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam gewohnt. Ursprünglich stellte Fernandes die Anzeige auf Mallorca. Das Gericht auf Mallorca sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die mutmaßlichen Taten überwiegend in Spanien begangen wurden.
Die zuständige Richterin in Palma habe nun diese Entscheidung getroffen, den Fall abzugeben, teilte die Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel mit. Damit bestätigte die Sprecherin einen Bericht der „Mallorca Zeitung“. Die Anwälte von Fernandes könnten gegen die Entscheidung jedoch noch vor einer höheren Instanz in Spanien Einspruch einlegen, ließ die Sprecherin wissen.
Schwere Vorwürfe
Fernandes wirft Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die „initiale Berichterstattung“ des „Spiegels“ gerichtliche Schritte einzuleiten.
Der Fall löste in Deutschland und auch in Österreich eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt und Demonstrationen in mehreren deutschen Städten aus.
Deutschsprachiger Raum als Hauptschauplatz
In einem von der Sprecherin zur Verfügung gestellten Beschlusstext weist die Richterin in Spanien darauf hin, dass „die wesentlichen Umstände, die zur Einreichung der Anzeige geführt haben, mutmaßlich auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurden oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen“.
Zudem handle es sich sowohl bei der Klägerin als auch beim Angeklagten um deutsche Staatsangehörige, wird hervorgehoben. Auch die benannten Zeugen seien deutsche Staatsangehörige, in Deutschland ansässig und sprächen Deutsch. Sämtliche vorgelegten Gespräche müssten aus dem Deutschen übersetzt werden, da keine der Parteien Spanisch spreche.
Auch eine mögliche digitale Hetzkampagne mit Auswirkungen auf Mallorca begründe keine Zuständigkeit spanischer Gerichte, da Collien Fernandes in Deutschland deutlich bekannter sei als in Spanien, heißt es. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei aus all den genannten Gründen in einer „privilegierten Position, die von ihr bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen“.
Die mallorquinische Richterin ordnete „die vollständige Weiterleitung der Akten an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft“ an, „konkret an die Staatsanwaltschaft Itzehoe“. Die Akten der Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein seien zwischenzeitlich bereits eingetroffen.
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