Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer erzielten eine Einigung – nun müssen das Parlament und die EU-Staaten dem Kompromiss noch final zustimmen.
Dies ist in der Regel aber ein Formalakt. In die speziellen Rückkehrzentren („Return hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen, oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Brunner: „Wir liefern, was sich Bürger erwarten“
Am Montagabend teilte Migrationskommissar Magnus Brunner per Presseaussendung mit: „Mit der heutigen Einigung setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt in der europäischen Migrationswende. Wer kein Recht hat, in der Europäischen Union zu bleiben, muss diese auch wieder verlassen. Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden. Das ist es, was sich die Bürger erwarten – und das liefern wir.“
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.
Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und EU-Ländern waren zuvor am 21. Mai noch einmal verschoben worden, da es laut EU-Beamten keine Einigkeit zu Umsetzungsfristen einzelner Maßnahmen gegeben habe. Bei den großen Punkten seien sich die Verhandler aber einig: Das vor einem Jahr von Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) präsentierte Gesetz ermöglicht etwa Rückführzentren in Drittstaaten.
Die geplanten „Return hubs“ in Drittstaaten sollen laut Kommissionsvorschlag nur in Fällen möglich sein, für die bereits ein Rückführbescheid erlassen wurde. Entsprechende Abkommen können laut Entwurf mit einem Drittland geschlossen werden, das die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze achte. Menschenrechtsorganisationen hatten hier Bedenken geäußert.
Konkreter Fahrplan für „Return hubs“
Am Rande des letzten Ratstreffens der EU-Innenministerinnen und -minister in Brüssel einigten sich Österreich, Deutschland, Niederlande, Dänemark und Griechenland bereits auf einen konkreten Fahrplan, die Rückkehrzentren außerhalb der EU rasch umzusetzen. „Wir arbeiten ganz konkret an der gemeinsamen Umsetzung von Asylverfahren und Rückkehrzentren außerhalb Europas“ erklärte Karner. Zu konkreten Ländern, in welche die Migranten gebracht werden könnten, wurden bisher keine offiziellen Angaben gemacht. Im Gespräch sind laut Medienberichten etwa Uganda oder Kasachstan.
Auch Einreiseverbote nach Abschiebungen und Haft für Rückzuführende, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen, sollen kommen. Die Mitgliedstaaten sollen laut Vorschlag künftig frühzeitig prüfen müssen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Sobald diese Personen identifiziert sind, gelten für sie strenge Regeln. Rückzuführende sollen in Zukunft auch enger mit den Behörden kooperieren müssen. Tun sie dies nicht, drohen harte Konsequenzen wie die Streichung von Leistungen. Zugleich sollen Anreize zur Zusammenarbeit, einschließlich der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr, verstärkt werden.
Teil des Asyl- und Migrationspakets
Die Rückführungsrichtlinie der EU regelt die Rückführung von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Die derzeitige Richtlinie wurde 2008 verabschiedet. Ihre Überarbeitung ist eines der Kernprojekte der Kommission von Ursula von der Leyen und ergänzt den EU-Asyl- und Migrationspakt, der ab 12. Juni gelten soll. Gelingt die Einigung heute wie erwartet, müssen Parlament und Rat sie noch formell absegnen, was in den kommenden Wochen geschehen dürfte.
„Konsequente Rückführungen von Personen, die kein Recht haben, in der EU zu bleiben, sind ein zentraler Bestandteil eines glaubwürdigen und funktionierenden Migrationssystems. Genau das haben wir mit unseren Regeln vorgeschlagen. Wir unterstützen Parlament und Rat dabei, heute zu einer gemeinsamen Position zu kommen“, erklärte Migrationskommissar Brunner vorab der APA.
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