Nach knapp 15 Monaten in U-Haft ist René Benko nun auch vor dem Höchstgericht gescheitert. Laut „Krone“-Infos wies der Oberste Gerichtshof (OGH) die Grundrechtsbeschwerde des Milliardenpleitiers in seinem Urteil vom 7. April ab.
Am 23. Dezember 2023, unmittelbar nach der elften Haftprüfungsverhandlung vor dem Landesgericht Wien, platzte René Benko der Kragen: Der Signa-Gründer, der seit 23. Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzt, wies seine Strafverteidiger an, eine Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Wien einzubringen.
Tenor: Die lange Zeit hinter Gittern sei unverhältnismäßig, die zweite Instanz möge die vom Landesgericht festgestellte Tatbegehungsgefahr überprüfen.
Schuss ins Knie
Ein Schuss ins Knie, wie sich sieben Wochen später herausstellen sollte: Denn der Drei-Richter-Senat des OLG rechnete Mitte Februar 2026 in beinahe beispielloser Art und Weise mit dem Milliardenpleitier ab. Auf 110 Seiten schrieben die Richter unter anderem von einer „tief in der Wirtschaftskriminalität verwurzelten Persönlichkeit“.
Besonders brisant: Das OLG Wien ging etwa davon aus, dass Benko bei einer Entlassung aus der U-Haft weitere schwere Straftaten begehen könnte. Der Beschluss verweist dazu mehrfach auf die Stiftungen, die der 48-jährige Tiroler Finanzjongleur nach wie vor über Strohmänner kontrolliere.
Benko „faktischer Machthaber“
Die Richter vermuteten, dass Benko „als faktischer Machthaber und wirtschaftlicher Eigentümer der Ingbe Stiftung, der Arual Stiftung sowie der Laura Stiftung und ihrer Tochtergesellschaften (…) auf die gewohnte und jahrelang praktizierte Art über Dritte wirken (…) und weiter strafbare Handlungen (…) und zwar insbesondere betrügerische Krida (…) begehen“ werde.
Der guten Ordnung halber sei festgehalten: Im März schlitterte mit der Laura Privatstiftung auch die zweite österreichische Stiftung der Benkos in die Insolvenz. Doch die Vermögensbunker Ingbe und Arual in Liechtenstein existieren nach wie vor.
„Nicht verletzt“
Nun musste Benko auch vor dem österreichischen Höchstgericht einen Tiefschlag einstecken. Laut „Krone“-Recherchen teilte der OGH der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihr Urteil mit: „René Benko wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Grundrechtsbeschwerde wird abgewiesen.“
Wie geht es nun weiter? Für Ende dieser Woche ist eine weitere Haftprüfungsverhandlung angesetzt. Beobachter spekulieren nach dem OGH-Urteil jedoch damit, dass die Untersuchungshaft fließend in eine Strafhaft übergehen könnte. Sofern die beiden erstinstanzlichen Verurteilungen (24 Monate bedingt, 15 Monate unbedingt) rechtskräftig werden.
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