Fünf Pinzgauer zwischen 21 und 25 Jahren verprügelten als selbst ernannte Pädophilen-Jäger zwei Männer – in einem Fall gingen sie besonders brutal vor. Um die Opfer anzulocken, gaben sie sich im Chat als 14-jähriges Mädchen aus. Bei vier Angeklagten erkannten die Geschworenen eine Tötungsabsicht.
Fünf Pinzgauer zwischen 21 und 25 Jahren saßen am Mittwoch und am Freitag im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Salzburg: Allen wurde absichtlich schwere Körperverletzung und Teilnahme einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen – vier Angeklagte mussten sich zudem dem Vorwurf des versuchten Mordes stellen. Bereits am ersten Verhandlungstag am Mittwoch sprach die Staatsanwältin von „sehr, sehr massiver Brutalität“ – vor allem in der Nacht des 31. Oktober 2024.
Die selbst ernannten „Pedo Hunter“ (Englisch für Pädophilien-Jäger) prügelten auf der Arzhofbrücke in Lend auf einen 56-Jährigen ein: Mit Stahlkappenschuhen trat der Rädelsführer (24) dem Opfer ins Gesicht. Seine Ex-Freundin, die alles filmte, sprühte noch Pfefferspray nach. Auch ein Alu-Baseballschläger kam zum Einsatz. Sogar die Haare rasierten sie dem Mann ab, um ihn zu demütigen.
Fake-Profil von 14-jährigem Mädchen
Vier Tage zuvor hatten sie bereits einen anderen Mann verprügelt – am selben Ort und angelockt mit derselben Masche. Die Gruppe rund um den 24-jährigen Anführer erschuf auf einer Chat-Plattform ein Fake-Profil mit dem Namen „BadLisa16“: Damit gaben sie sich als 14-jähriges Mädchen aus und lockten die Opfer mit anzüglichen Nachrichten zu einem Treffen. Dort erschienen die Pinzgauer vermummt und bewaffnet. Die Gewaltszenen filmten sie und teilten die Videos in ihren Chatgruppen. Dabei fanden sich Kommentare wie „geil“.
Späte Reue des Gruppenanführers
„Ich dachte, das wäre was Gutes“, erklärte sich der im Pinzgau lebende Deutsche (24) vor dem Geschworenensenat. Jetzt wisse er es besser, führte der 24-Jährige weiter aus und erzählte auch von einem Entschuldigungsbrief an das Opfer. Seit März 2025 sitzen vier der fünf Angeklagten noch in U-Haft.
Schuldsprüche
Und sie werden weiter in den Gefängniszellen bleiben: Die Geschworenen erkannten bei vier Angeklagten einen versuchten Mord. Es setzte Haftstrafen zwischen zwölf und neuneinhalb Jahren. Beim fünften Angeklagten nahm das Gericht eine absichtlich schwere Körperverletzung an und sprach 18 Monate Haft auf Bewährung aus.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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