Nachbarn im Streit

Wenn Äste über den Zaun ragen, dann gibt es Ärger

Burgenland
11.04.2026 06:00

Wo Garten an Garten grenzt, ist die Stimmung nicht immer im Einklang mit der Natur. Viele Bürgermeister klagen derzeit über Fehden unter den Nachbarn wegen „grüner Sünden“.

Alarmstufe Rot mitten im Grün vor der Haustür: Sobald Äste von Bäumen, Zweige der Hecken oder Wurzeln ungezügelt über die Grundstücksgrenze zum Nachbarn wachsen, kann die Stimmung unter den Bewohnern rasch kippen. Im eigenen Garten hört sich der Spaß auf! Immer öfter berichten Bürgermeister über Konflikte wegen „ungeheuerlichen Wildwuchses“.

Ragen Äste über den Zaun und stören den Nachbarn, darf man sie absägen.
Ragen Äste über den Zaun und stören den Nachbarn, darf man sie absägen.(Bild: Gabriele Moser)

Ortschef verwundert
„Derzeit rufen beinahe täglich Anrainer an und fordern mich auf, ihren Nachbarn zu sagen, dass sie die Hecke schneiden oder die Äste ihres Baumes absägen müssen, weil die Zweige über den Zaun ragen“, erzählt ein Bürgermeister aus dem Bezirk Oberpullendorf sichtlich verwundert. Mit diesem zwischenmenschlichen Botanik-Phänomen sehen sich Ortschefs zum Beginn der aktuellen Gartensaison häufiger konfrontiert als früher.

Gegen die Streitlust ist doch ein Kraut gewachsen
Um Ärger zu vermeiden, herrschen klare Regeln, die einzuhalten sind. „In ihrem privaten grünen Reich haben Hobby-Gärtner nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten“, gibt Thomas Hoffmann, SPÖ-Gemeindesprecher und Bürgermeister von Schattendorf, zu bedenken.

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Neue Sträucher dürfen nicht zu knapp beim Nachbarn stehen, Nussbäume mindestens fünf Meter weit entfernt.

Thomas Hoffmann, SPÖ-Gemeindesprecher

Apropos Ermächtigungen: Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist unter Paragraf 422 verankert, dass im Rahmen des Selbsthilferechtes „jeder Eigentümer die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen kann“.

„Schonend mit Baum umgehen“
Eingriffe auf dem Nachbargrundstück sind allerdings nicht erlaubt. Das heißt, mit beiden Beinen auf dem eigenen Boden bleiben, denn kein Bewohner darf einen Fuß in den Garten des Nachbarn setzen und mit der Säge einen überhängenden Ast bearbeiten, außer es wird ihm vom Eigentümer gestattet. „In jedem Fall ist es Voraussetzung, mit dem Baum so schonend wie möglich umzugehen, damit die Pflanze nicht unnötig darunter leidet oder womöglich sogar eingeht“, merkt Hoffmann an: „Zuallererst sollte aber dem Eigentümer die Gelegenheit gegeben werden, selbst die Aufgabe zu erledigen.“

Nachbar muss Kosten tragen
Wer kommt für die Kosten auf? „Wenn keine Gefahr im Verzug ist, dann zahlt der betroffene Nachbar selbst die anfallenden Spesen, falls er die Baumschnittarbeiten an die Fachleute einer Gärtnerei übergibt“, erklärt ein Amtsleiter im Bezirk Mattersburg: „Wenn etwa kräftige Wurzeln sich ungestüm ausbreiten und einen Schaden verursachen, dann teilen sich die Nachbarn die Kosten. Bei drohender Gefahr durch morsche Äste, die herabfallen könnten, zahlt der Baumeigentümer ebenfalls die Hälfte.“ Obst vom Nachbarn, das in den eigenen Garten hängt, darf man sich übrigens nehmen.

Laubhaufen im Pool – häufig ein Fall für die Justiz
Schwieriger ist das Urteil, wenn fremdes Laub den Swimmingpool füllt. Diese Fälle landen öfters vor Gericht. Bleibt nur zu hoffen, dass bei Streitigkeiten dieser Art die Nachbarn rasch Gras über die Sache wachsen lassen.

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