Ein betrunkener 46-jähriger Burgenländer griff während der Fahrt nach dem Handy, das ihm heruntergefallen war. Der entgegenkommende Pkw wurde beim Aufprall in einen Acker geschleudert. Das Unfallopfer sagt über den Angeklagten: „Er ist ein korrekter, super Mensch.“
Bevor das Unfallopfer nach der Zeugenaussage den Saal verlässt, sagt der Nordburgenländer noch zur Richterin: „Er ist ein total korrekter, hilfsbereiter, super Mensch.“ Der Mann ist mit dem Angeklagten verwandt.
Pkw in Acker geschleudert
Am frühen Nachmittag des 19. November 2025 hatte es auf der Landstraße gekracht. „Mir ist das Handy aus der Westentasche gefallen. Als ich es aufheben wollte, war ich auf der Gegenfahrbahn. Ich konnte nichts mehr machen“, sagt der 46-Jährige beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt. Beim Frontalzusammenstoß mit dem Traktor, Marke Lamborghini, wurde der Pkw in einen Acker geschleudert.
Der Verwandte erlitt einen Bruch der Speiche in der linken Hand und verstauchte sich die Halswirbelsäule. Schwere Körperverletzung! Die Beifahrerin kam mit Prellungen davon. Das Schmerzensgeld in Höhe von 11.000 Euro wurde bereits von der Versicherung überwiesen.
„Habe mich fahrtauglich gefühlt“
Beim Landwirt waren 1,84 Promille gemessen worden. Er sei „übernachtig“ gewesen, habe am Vormittag Wein verkostet und nur „zwei Löffel Krautfleckerl“ gegessen. „Ich habe mich fahrtauglich gefühlt und einem Kollegen mit dem Traktor ein Arbeitsgerät in den Nachbarort geliefert. Wir tranken ein Bier, dann bin ich retour. Es tut mir fürchterlich leid, was passiert ist. Gott sei Dank ist nicht noch Schlimmeres passiert!“
„Zwei Millionen Kilometer unfallfrei gefahren“
Anwalt Gert Untergrabner plädiert für ein mildes Urteil. „Mein Mandant ist in 29 Jahren zwei Millionen Kilometer unfallfrei gefahren. Er ist unbescholten, reumütig, geständig und absolut einsichtig.“
Frau Rat nimmt es zur Kenntnis – drei Monate bedingte Haft und 3900 Euro unbedingte Geldstrafe. Die Gewerbeberechtigung darf der Mann behalten, sofern er sich drei Jahre nichts zuschulden kommen lässt. Er akzeptiert. „Am Schuldspruch war nicht zu zweifeln“, so die Richterin. „Sie hatten Glück, dass Sie niemanden ...“
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