Prozess platzte

Richter sauer: „Ehrlich, das ist eine Frechheit“

Oberösterreich
09.04.2026 11:15
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

„Ganz ehrlich, das ist eine Frechheit“ – selten, dass ein Richter erzürnt den Gerichtssaal verlässt. Beim Prozess gegen einen Mühlviertler (62), der sich im Vorjahr von der Polizei erschießen lassen wollte, ist es passiert. Denn das von allen erwartete rasche Verfahren platzte.

„Ich verweise auf die schriftliche Anklage“, sagte die Staatsanwältin kurz, die Privatbeteiligtenvertreter  – für eine mutmaßlich bedrohte Frau und jenen Polizisten, der geschossen hatte – brachten ihre Forderungen, insgesamt etwa 4500 Euro, vor. Alles sah danach aus, dass der Prozess gegen den 62-jährigen Mühlviertler, der sich am 11. September des Vorjahres von der Polizei in Rohrbach erschießen lassen wollte, unspektakulär über die Bühne gehen wird. Die Ermittlungen gegen den Beamten, der die Schüsse abgab, wurden am 26. Jänner dieses Jahres eingestellt, er hatte in Notwehr gehandelt.

„Es fehlte der Vorsatz“
Doch dann holte der anwesende Verteidiger des gescheiterten Unternehmers aus und ließ den Prozess platzen. Nicht, weil er einen Freispruch forderte und den Vorsatz seines Mandanten bestritt, die Frau, der er ein Massaker und den Suizid angekündigt hatte, mit seinem Revolver bedroht zu haben und auch den Widerstand gegen die Staatsgewalt „mangels Vorsatz“ in Abrede stellte.

Es ging darum, dass plötzlich alle vier Polizisten, die beim Einsatz dabei waren, als Zeugen aussagen sollen. Auch wird ein ballistisches Gutachten beantragt, das zeigen soll, dass der 62-Jährige gar nicht auf den Polizisten, der ihn mit zwei Kugeln anschoss, gezielt haben könne. Über das Gutachten ist noch nicht entschieden, die Zeugen werden jedenfalls geladen.

„Unnötige Kosten“
Von einem Telefonat zwischen Richter und dem ursprünglichen Verteidiger – bei dem Letzterer meinte, dass man die Polizisten nicht brauche –, wollte der anwesende Anwalt nichts gewusst haben: „Aber ich glaube Ihnen“, meinte er zum Richter, der dann kopfschüttelnd meinte, ob denn der Anwalt glaube, dass er ihn belogen habe. „Wissen Sie, welche unnötigen Kosten Sie damit verursachen?“, fragte der Richter, ehe er das Verfahren auf unbestimmte Zeit vertagte.

Der unbescholtene Angeklagte hat übrigens mit einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren zu rechnen. An der Einstellung des Verfahrens gegen den Polizisten ändert die überraschende Wendung im Prozess übrigens nichts.

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