Die betagte Frau glaubte an Engel und an das Gute im Menschen, der angeklagte Energetiker offenbar nur an Sachwerte und daran, der Seniorin viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Wegen schweren Betrugs wurde er nun am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verurteilt.
Es ist ein perfides Spiel mit Angst, Glauben und Vertrauen: Eine knapp 70-jährige Deutsche geriet ins Visier eines Vorarlbergers – und bezahlte dafür einen hohen Preis. Die beiden hatten sich auf einer Gesundheitsmesse in Deutschland kennengelernt. Was zunächst harmlos begann, entwickelte sich rasch zu einer erschütternden Geschichte von Manipulation und schamloser Ausnutzung.
Der Mann verstand es offenbar meisterhaft, sich das Vertrauen der Frau zu erschleichen. Mit düsteren Erzählungen über Flüche, angebliche Voodoo-Rituale neuer Hausbesitzer und drohenden Gefahren löste er gezielt Ängste aus und setzte die Seniorin unter Druck.
Justiz setzte den Gesamtschaden zunächst auf 85.000 Euro an
Die 70-Jährige, weder dement noch verwirrt, glaubte ihm – und lebte fortan in Angst. Wochenlang redete der Beschuldigte auf sie ein, präsentierte sich als einziger Retter, der „Blockaden lösen“ und „gute Energien“ lenken könne. Natürlich nicht ohne Gegenleistung. Und genau hier zeigt sich die Dreistigkeit des Mannes in ihrer ganzen Dimension: Schritt für Schritt brachte er sein Opfer dazu, ihm immense Werte zu überlassen.
32.500 Euro in bar, dazu Schmuck und Wertgegenstände von erheblichem ideellem und materiellem Wert. Während der Angeklagte während der Verhandlung in Bezug auf das Bargeld geständig ist, bleibt der tatsächliche Umfang der übrigen Beute bis heute schwer greifbar. Die Justiz setzte den Gesamtschaden zunächst mit 85.000 Euro an, musste jedoch mangels Nachweisen nach unten korrigieren. Schlussendlich wurden zumindest 36.500 Euro festgestellt.
Opfer mittlerweile verstorben
Ein Betrag, der dennoch das Ausmaß der Ausbeutung erahnen lässt. Besonders bitter: Das Opfer ist mittlerweile verstorben. Vor Gericht erschien ihr Sohn, der Alleinerbe ist. Der Angeklagte übergab ihm 15.000 Euro – der Rest muss erst mühsam eingetrieben werden. Trotz allem gibt sich der Mann reumütig, spricht davon, nicht zu wissen, „was ihn geritten“ habe. Worte, die angesichts der gezielten Täuschung und der emotionalen Ausbeutung kaum überzeugen. Die Frau selbst brachte es vor ihrem Tod auf den Punkt: „Ich habe ihm alles gegeben.“ Das Urteil: fünf Monate bedingt, Geldstrafe und Rückzahlung. Eine milde Strafe – gemessen an der Kaltschnäuzigkeit, mit der hier ein Mensch systematisch in Angst getrieben und ausgenommen wurde.
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