Spektakuläre Wende in ORF-Affäre: Die interne Untersuchungsstelle sieht keine sexuelle Belästigung „im rechtlichen Sinn“ durch Roland Weißmann. Trotzdem spricht der Medienkonzern von unangemessenem Verhalten – und hält an der Kündigung fest. Für die Neo-Chefin Ingrid Thurnher ist „das Strafrecht nicht unser Maßstab“. Der Anwalt des gestürzten Ex-Generaldirektors sieht den Vorwurf hingegen in sich zusammengebrochen.
ORF-General Roland Weißmann war vor genau einem Monat nach 31 Jahren im Unternehmen von seinem Posten zurückgetreten. Grund waren Vorwürfe sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin – die Weißmann von Anfang an bestritt. Nun kam die interne Untersuchungsstelle zu dem Schluss, dass tatsächlich keine sexuelle Belästigung vorlag, wohl aber einer Führungskraft „unangemessenes Verhalten“, so der ORF in einer Aussendung. Das Angestelltendienstverhältnis mit Roland Weißmann aufgelöst – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen Kündigungsfrist.
„Sexuelle Belästigung ist im österreichischen Recht klar definiert. Auf Basis der Befragungen und der Unterlagen hat die Compliance-Stelle festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorliegt“, heißt es seitens des Senders. „Der ORF verlangt von seinen Führungskräften allerdings nicht bloß die Einhaltung zwingenden Rechts, sondern ein sehr hohes Maß an Integrität und Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden.“
Compliance-Untersuchung: Keine beruflichen Konsequenzen angedroht, wenn sie Avancen nicht nachgibt
Wörtlich heißt es unter anderem in dem internen Untersuchungsbericht der Compliance-Stelle zum ursprünglichen Vorwurf: „Im Rahmen einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Aussagen wie auch der vorgelegten Unterlagen sind (....) wir zum Ergebnis gekommen, dass das überprüfte Verhalten die Definition der sexuellen Belästigung nicht erfüllt. Dies liegt vor allem daran, dass wir nicht feststellen konnten, dass Mag. Weißmann zu irgendeinem Zeitpunkt berufliche Konsequenzen, welcher Natur auch immer, gegenüber der Betroffenen angedroht oder auch nur angedacht hätte, wenn sie seinen Avancen nicht nachgibt.“
Trotz dieses Ergebnisses hält der ORF an Weißmanns Kündigung fest. Aus dem Umfeld seines Anwalts heißt es, Weißmann werde alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Dem ORF steht damit wohl ein jahrelanger und teurer Arbeitsrechtsprozess bevor. Das private Umfeld Weißmanns spricht von Enttäuschung: Gleich zweimal habe der Öffentlich-Rechtliche den Ruf des 58-jährigen Medienmanagers ruiniert.
Für Anwalt wurde ORF-General vor Wiederwahl aus Amt gedrängt
Sein Anwalt Oliver Scherbaum erhebt jedenfalls schwere Vorwürfe gegen die Vorgangsweise: „Klarer kann das Ergebnis dieser Untersuchung nicht ausfallen. Es liegt keine sexuelle Belästigung und auch kein sonstiges Fehlverhalten durch meinen Mandanten vor.“
Dass der ORF dennoch von angeblichen Verstößen gegen „ethische Standards“ spricht, sei ein durchschaubarer Versuch, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren. Mag Weißmann sei seit Anfang März einer für Österreich bislang beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt und in einer „Nacht und Nebel-Aktion“ vor der Wiederbestellung als ORF-Generaldirektor aus dem Amt gedrängt worden.
„Einvernehmlich“ oder „Männer-Intrige“?
Hintergrund der ORF-Affäre samt Schlammschlacht im Intrigantenstadel sind mutmaßlich verschickte Bilder und Textnachrichten, mit denen der Ex-ORF-General die Mitarbeiterin belästigt haben soll. Sie habe die „Affäre Weißmann wirkungsvoll und diskret zu lösen“ versucht, so die Frau, doch sie sei „diskreditiert und diffamiert“ worden, und es sei ihr unterstellt worden, die Vorgangsweise „gar als Werkzeug einer Männer-Intrige gewählt zu haben“.
Das Strafrecht ist nicht unser Maßstab, wie wir im ORF miteinander umgehen. Wir müssen jetzt Konsequenzen ziehen.

ORF-Generldirektorin Ingrid Thurnher
Bild: Mario Urbantschitsch
Weißmann hingegen hatte immer von „privatem“ und „einvernehmlichem“ Kontakt gesprochen und die Frau wegen Erpressung angezeigt. Zudem war das mutmaßliche Opfer durch andere private Verbindungen in dem Medienkonzern in den Fokus gerückt, auch der Zeitpunkt der Vorwürfe – Weißmann wollte sich der Wiederwahl zum Generalintendanten stellen – ließ einen fahlen Beigeschmack zurück.
Ob sexuelle Belästigung überhaupt in irgendeiner Form vorliegt, müssen nun unabhängige Gerichte klären. Über ihren Anwalt lässt die Frau ausrichten, dem Verfahren „voller Vertrauen und Zuversicht“ entgegenzublicken.
Nach dem Rücktritt Weißmanns führt Ingrid Thurnher interimistisch die Geschäfte. Die Wahl zum neuen Generalintendanten erfolgt im August durch den Stiftungsrat. Der war im Zuge der Affäre ebenfalls ins Zentrum der Berichterstattung gerückt, unter anderem wegen Nebengeschäften der Mitglieder.
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