Diversion aufgehoben

Linzer Ex-Stadtchef Luger muss doch vor Gericht

Oberösterreich
08.04.2026 11:32
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Knalleffekt in der Causa um den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger: Eine zunächst verhängte Diversion und Einstellung des Verfahrens wegen Untreue wurde jetzt vom Oberlandesgericht gekippt. Heißt: Der frühere SPÖ-Politiker muss sich vor Gericht verantworten. Möglicherweise noch vor dem Sommer. 

Wie im Fall um ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde auch dem ehemaligen Linzer Bürgermeister in seinem Untreue-Verfahren zunächst eine Diversion samt der Einstellung des Verfahrens gewährt. Und wie im Fall Wöginger wurde diese jetzt vom zuständigen Oberlandesgericht Linz gekippt. Das bedeutet: Luger muss sich ebenfalls vor Gericht verantworten. 

Im Zentrum der Causa rund um den früheren Linzer Bürgermeister Klaus Luger steht die Besetzung der künstlerischen Leitung der stadtnahen Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA) im Jahr 2017. Dabei soll Luger dem späteren Geschäftsführer vorab die Fragen eines Hearings zugespielt und damit das Auswahlverfahren beeinflusst haben. Brisant: Die Weitergabe wurde erst Jahre später durch bekannt gewordene Chatnachrichten öffentlich und führte schließlich auch zu Lugers Rücktritt als Bürgermeister.

Strafrechtlich relevant ist jedoch vor allem ein danach beauftragtes Rechtsgutachten: Luger soll dieses als Aufsichtsratschef initiiert haben, ohne offenzulegen, dass er selbst in die Weitergabe der Fragen involviert war. Die Kosten dafür trug die LIVA. Die Staatsanwaltschaft sieht darin Untreue, da der Auftrag möglicherweise nicht im Interesse der Gesellschaft, sondern zur eigenen Absicherung erfolgt sei. Nachdem eine zunächst gewährte Diversion aufgehoben wurde, muss sich Luger nun vor Gericht verantworten.

Gericht spricht in Begründung von Charakterdefiziten
Wie im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Politiker August Wöginger muss sich nun auch Luger vor Gericht verantworten. In seiner Entscheidung ist der Richtersenat des Oberlandesgerichts (OLG) Linz scharf. So heißt es: Die Schadensgutmachung und die Zahlung des Geldbetrags von 20.000 Euro vermittle „der Öffentlichkeit kein ausreichendes Signal“, dass jeder die Gesetze einzuhalten hat.

„Luger ist ein Amtsträger in besonderer Verantwortung und verfügt über eine entsprechende Wirtschaftskraft. Erfordernisse der Prävention verlangen, den möglichen Eindruck zu vermeiden, ein solcher Tatverdächtiger könnte sich im ,Worst Case‘ einer Entdeckung durch eine verkraftbare Zahlung vom Strafverfahren gleichsam freikaufen.“

Das OLG spricht von der Entlarvung „besonderer Charakterdefizite“, weil der „Angeklagte das Gutachten zum persönlichen Nutzen und Vorteil“ beauftragt habe, um seinen „unethischen Machtmissbrauch im Vorfeld“ zu tarnen.

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