Es geht um viel Geld – und möglicherweise um eine vermeintliche Nebensächlichkeit. Der frühere Brucknerhaus-Chef Dietmar Kerschbaum fordert von der Stadt Linz rund drei Millionen Euro Schadenersatz. Seine Klage stützt sich auf den Vorwurf einer unrechtmäßigen Entlassung. Doch ausgerechnet eine monatliche Handy-Pauschale könnte dem Verfahren nun eine entscheidende Wendung geben.
Wie die OÖN berichten, stand am Landesgericht Linz am Donnerstag bei einer Verhandlung die Frage im Mittelpunkt, ob Kerschbaum während seiner Zeit als künstlerischer Vorstand der LIVA rechtmäßig Geld für die Nutzung seines Privathandys bezogen hat. Kerschbaum hatte kein Diensttelefon, sondern ließ sich über Jahre hinweg eine Aufwandsentschädigung auszahlen – anfangs 116 Euro, zuletzt 224,90 Euro pro Monat.
War die Entlassung rechtmäßig oder nicht?
Kerschbaum war bis zum 9. Juli 2024 Vorstand der städtischen Veranstaltungsfirma, zu der unter anderem Brucknerhaus, Posthof und TipsArena gehören. Er wurde wegen angeblicher Compliance-Verfehlungen fristlos entlassen. Sollte das Gericht nun feststellen, dass die Handy-Zahlungen ohne rechtliche Grundlage erfolgt sind, könnte genau das die Rechtmäßigkeit dieser Entlassung bestätigen. In diesem Fall würden sämtliche Schadenersatzforderungen wegfallen.
Brisant ist vor allem eines: Laut den bisherigen Aussagen existieren keinerlei schriftliche Unterlagen, die diese Zahlungen legitimieren. Keine Genehmigung, kein Vorstandsbeschluss, kein Vertrag. Mehrere frühere und aktuelle LIVA-Führungskräfte sagten aus, von der Handy-Pauschale nichts gewusst zu haben. Sitzungsprotokolle, in denen darüber gesprochen worden wäre, gibt es nicht.
„Nie über Aufwandsentschädigung gesprochen“
Der frühere kaufmännische LIVA-Direktor Rainer Stadler brachte es vor Gericht auf den Punkt: Über konkrete Aufwandsentschädigungen sei in Vorstandssitzungen nie gesprochen worden. Auch eine spätere Erhöhung der Pauschale im Jahr 2022 sei kein Thema gewesen. Zugriff auf Gehaltsabrechnungen habe der Vorstand ohnehin nicht gehabt, da diese über den Magistrat liefen.
Besonders heikel: Kerschbaum erklärte, die Handy-Pauschale bereits bei seinem Amtsantritt im Juni 2017 vereinbart zu haben. Tatsächlich floss das Geld aber erst ab 2018 – teilweise sogar rückwirkend. Wer diese Zahlungen genehmigt oder veranlasst hat, blieb im Prozess bislang offen. Ein früherer Personalverantwortlicher bestätigte zwar, die Beträge ins Abrechnungssystem eingetragen zu haben, verwies aber darauf, dass es Kerschbaums Aufgabe gewesen sei, sich um entsprechende Genehmigungen zu kümmern.
Politische Brisanz erhält dieser Fall durch seine Vorgeschichte. Der damalige Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) musste im August 2024 zurücktreten, nachdem bekannt wurde, dass er Kerschbaum 2017 mit Insider-Informationen zu seinem Spitzenjob verholfen hatte. Das Gericht vertagte die Entscheidung im aktuellen Fall. Ein Urteil soll in rund sechs Wochen schriftlich ergehen – sofern es nicht doch noch zu einem Vergleich kommt.
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