Österreich ist das nächste europäische Land, das dem US-Militär keine Genehmigung für die Nutzung des nationalen Luftraums für Transportflüge in den Nahen Osten erteilt. Das ist durch das Neutralitätsgesetz gedeckt. Aber auch durch den EU-Vertrag. Doch was passiert, wenn sich Gesetz und Vertrag widersprechen?
Österreich hat den USA Überflüge für Einsätze im Iran-Konflikt verweigert. Die Schweiz, Spanien und Italien haben ähnliche Maßnahmen getroffen. Deutschland kontrolliert Abflüge von der US-Luftwaffenbasis Ramstein verstärkt. Washington reagiert mit Kritik. Aber hält man sich auch dran? 2004 während des Irak-Kriegs dokumentierte Österreichs Luftraumüberwachung den illegalen Überflug eines Tarnkappenbombers samt Betankungsflugzeug.
Wie die „Krone“ erfuhr, „testet“ das US-Militär die österreichische Luftraumüberwachung immer wieder – und ist dann verblüfft über die Handlungsbereitschaft. Allein die USA stellen pro Jahr mehrere tausend Überfluganträge. Gedeckt sind die Maßnahmen durch das Neutralitätsgesetz.
Der entscheidende Punkt ist der Krieg selbst. In Friedenszeiten sind Überflüge kein Problem, erst im Kriegsfall greifen schärfere Regeln. Diese sind eindeutig. „Ein neutraler Staat darf keine Kriegspartei unterstützen“, sagt Völkerrechtsexperte Andreas Müller von der Uni Basel. „Das Kriterium ist, dass man die militärische Leistungsfähigkeit der einen wie der anderen Seite nicht fördern darf“, erklärt er. Genau deshalb werden Überflüge jetzt zum Problem. Auch wenn sich die USA trotz Kritik an der Aktion grundsätzlich daran halten.
Rechtlich könne sich Österreich am Ukraine-Krieg beteiligen, wie es will. Auch mit Soldaten.
Völkerrechtsexperte Andreas Müller
Wie üblich gibt es auch hier Ausnahmen. So gilt das Überflugverbot rein für den militärischen Transport. Evakuierungsflüge oder Sanitätsflugzeuge werden im Regelfall der Überflug gestattet.
Warum rollt trotzdem Kriegsgerät durch Österreich?
Apropos Ausnahmen: Österreich ist nicht nur neutral – es ist auch Teil der EU. Als während des Ukraine-Krieges Fotos und Videos im Netz auftauchten, die italienische Militärtransporte durch Österreich Richtung Osten zeigten, war die Aufregung groß. Wie ist das mit der Neutralität vereinbar?
Rechtlich ist das möglich. Der Grund ist einfach: Seit dem EU-Beitritt gibt es in der österreichischen Verfassung eine Regel (Artikel 23j des Bundes-Verfassungsgesetzes), die besagt: Wenn die EU-Mitglieder sich im Rat zu außenpolitischen Fragen auf eine gemeinsame Position einigen, werden dadurch die österreichischen Neutralitätspflichten verdrängt.
„Rechtlich“, so Müller, „könnte sich Österreich am Ukraine-Krieg beteiligen wie es will. Auch mit Soldaten. Dass es das nicht tut, ist eine politische Entscheidung.“ Die Neutralität ist kein klarer Zustand mehr, sondern ein Balance-Akt, abhängig davon ob es eine EU-Position gibt oder nicht. Im Iran-Konflikt ist die EU sich nicht einig. Es gibt keine gemeinsame Linie. Deshalb agiert Österreich im klassischen, strengeren Sinne neutral. Das führt zu einer merkwürdigen Lage. In einem Krieg ist Österreich indirekt eingebunden, im anderen strikt neutral. „Das wirkt natürlich seltsam“, sagt Müller. Rechtlich sei das sauber – politisch aber schwer zu erklären.
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