„Nützlich gefühlt“
Illegale Spermaspenden: Bewährungsstrafe für Mann
In Nordfrankreich ist ein Mann wegen illegaler Spermaspenden zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er betrieb eine Website, um Samenspender und Frauen mit Kinderwunsch zusammenzubringen. Vor Gericht bekannte er sich jetzt dazu, auch selbst drei Töchter gezeugt zu haben.
Er habe sich „nützlich gefühlt“, sagte er aus. Mit seinem Angebot habe er helfen wollen, die hohen bürokratischen Hürden für eine künstliche Befruchtung per Samenspende zu umgehen. Etwa 7000 Menschen hatten sich auf der Website angemeldet, die zwischen 2019 und 2025 betrieben wurde. Der Spender hatte die Wahl, Sperma in einem Behälter abzugeben, oder mit der Frau Sex zu haben.
Während des Prozesses räumte der Mann ein, dass die Bedingungen „nicht einwandfrei“ gewesen seien. Er zahlte zum Beispiel 40 Euro für Spermaspenden, die er den Frauen anbot. Offiziell werden Samenspenden in Frankreich nicht vergütet. Verurteilt wurde er aber wegen Gefährdung anderer Menschen, da er die gesetzlichen Kriterien nicht eingehalten hatte.
Körperliche Untersuchung nötig
Künstliche Befruchtung steht in Frankreich allen Frauen offen, auch wenn sie alleinstehend oder lesbisch sind. Allerdings ist es ein langwieriger Prozess. Ende 2024 warteten in Frankreich fast 11.000 Frauen auf eine Samenspende. Seit 2022 müssen Samenspender und Eizellspenderinnen Angaben wie ihr Alter, ihre Beweggründe und bestimmte körperliche Merkmale machen. Spenderinnen und Spender müssen sich zudem körperlich und psychologisch untersuchen lassen, um zum Beispiel die Übertragung genetischer Krankheiten zu vermeiden.
In Österreich steht die künstliche Befruchtung Alleinstehenden bisher nicht offen. Ein Teil der Frauen mit Kinderwunsch weicht ins Ausland aus. Eine Aufwandsentschädigung für Spenderinnen und Spender gibt es hierzulande nicht. Im aktuellen Regierungsprogramm ist eine Überarbeitung des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorgesehen.








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