Das Todesdrama von Bad Saag hat heute für die Unfalllenkerin ein Nachspiel vor dem Kärntner Landesgericht. Dabei verlor eine junge Kärntnerin auf tragische Weise ihr Leben.
Für Entsetzen hatte dieser Unfall bei der Bahnunterführung in Bad Saag in der letzten Halloween-Nacht gesorgt: Ein mit vier jungen Frauen besetzter Wagen war frontal gegen die Betonstützmauer gekracht – trotz aller Bemühungen der Rettungskräfte verlor bei dem schrecklichen Aufprall eine 18-Jährige ihr junges Leben, ihre drei Freundinnen wurden teils schwer verletzt.
Alkolenkerin drohen bis zu drei Jahre Gefängnis
Am Steuer war eine 24-Jährige gesessen, die auf die Ersthelfer zunächst einen „nüchternen“ Eindruck gemacht hatte, weswegen die Unfallursache rätselhaft schien und die örtlichen Gegebenheiten hinterfragt wurde. An der Stelle hatte es in den vergangenen Jahren schon einige Male gekracht. Aber die Ermittlungen brachten dann ein ganz anderes Ergebnis – offenbar hatte der nüchterne Eindruck der jungen Fahrerin getäuscht.
Denn sie muss sich heute vor Richterin Claudia Bandion-Ortner wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Sie soll fast 1,4 Promille intus gehabt haben und zudem viel zu schnell unterwegs gewesen sein. Darum drohen ihr beim Strafprozess auch bis zu drei Jahre Haft.
Parallel laufen übrigens auch zivilrechtliche Streitigkeiten, denn bei Alkolenkern kann die Haftpflichtversicherung die Kosten regressieren. Und da wird zuweilen auch hinterfragt, inwieweit die Mitfahrerinnen damals bemerkten, dass sie mit einer Betrunkenen unterwegs waren.
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