Bei der Diskussion um die Reform des Sexualstrafrechts ist es zuletzt ruhig geworden. Nun legten die Gewaltschutzzentren des Landes ein Positionspapier vor, indem sie sich für die Einführung des Konsensprinzips „Nur Ja heißt Ja“ starkmachen. Die Experten erhoffen sich dadurch auch einen Anstoß für gesellschaftliches Umdenken.
Die Fälle Epstein, Pelicot und Weinstein erschüttern – und auch hierzulande ist die Zahl von Femiziden und mutmaßlichen sexuellen Übergriffen erschreckend hoch. Ein erster Schritt in Richtung Opferschutz wäre aus Sicht der Expertinnen und Experten der Gewaltschutzzentren das schon lange geforderte Konsensprinzip.
Eine sexuelle Handlung soll demnach nur legal sein, wenn alle beteiligten Personen einwilligen. Diese Zustimmung müsse freiwillig und eindeutig geäußert werden. „Jedenfalls keine Einwilligung liegt vor, wenn das Opfer bewusstlos ist, schläft oder aufgrund des Übergriffs erstarrt (‘Freezing‘)“, heißt es in dem vorgelegten Positionspapier.
Ebenso fehle sie bei Drohung sowie physischer oder psychischer Gewalt sowie bei Ausnützung eines schutzbedürftigen Zustands, „etwa bei Angst oder Alkohol- oder Drogeneinfluss“. Das geforderte konsensbasierte Modell verlange aber „keine formalen Erklärungen oder Verträge vor sexuellen Handlungen, sondern definiert Einvernehmlichkeit als rechtlichen und gesellschaftlichen Standard“, erläuterte der Bundesverband in einer Aussendung am Mittwoch.
Hoffnung auf gesellschaftliches Umdenken
Durch diese Änderungen im Strafrecht erhoffen sich die Gewaltschützerinnen einen Anstoß für ein gesellschaftliches Umdenken. „Die klare rechtliche Verankerung von Einwilligung als Voraussetzung sexueller Handlungen kann präventiv wirken und neue gesellschaftliche und selbstverständliche Standards setzen“, wurde erläutert. „Derzeit liegt der Fokus im Strafverfahren darauf, ob das Opfer Widerstand geleistet oder seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht hat. Das Konsensprinzip bringt eine Entlastung für Betroffene, weil bei diesem der Fokus darauf gerichtet ist, ob in jeder Phase des sexuellen Kontakts eine Einwilligung vorlag“, betonte Bundesverbandsvorsitzende Karin Gölly.
Werden sexuelle Übergriffe unter Anwendung von Gewalt oder Drohung, mit Waffen oder durch zwei oder mehrere Personen begangen, sollten im Zuge der Gesetzesreform strengere Strafdrohungen vorgesehen werden, lautet eine weitere Forderung.
Die derzeitige Rechtslage in Österreich ist nicht mehr zeitgemäß und lässt Gewaltbetroffene im Stich.
Meri Disoski, Frauensprecherin und Frauenvorsitzende der Grüne
„Rechtslage in Österreich nicht mehr zeitgemäß“
Meri Disoski, Frauensprecherin und Frauenvorsitzende der Grünen, und Alma Zadić, Sprecherin für Justiz, haben am Mittwoch erneut einen Antrag zur Reform des Sexualstrafrechts eingebracht, der das Konsensprinzip verbindlich verankern soll. „Die derzeitige Rechtslage in Österreich ist nicht mehr zeitgemäß und lässt Gewaltbetroffene im Stich“, kritisierte Disoski in einer Aussendung. „Viele Opfer sexualisierter Gewalt können in der Situation nicht reagieren oder erstarren.“
„Zahlreiche europäische Länder wie Spanien, Schweden, Frankreich und zuletzt auch Norwegen zeigen, dass ein klarer rechtlicher Rahmen möglich und wichtig ist“, betonte Zadić. Eine Petition der Grünen habe schon fast 12.000 Unterschriften.
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