Ein tragisches Ende nahm der Seitensprung eines verheirateten Kärntners – denn sein junger Partner starb laut Anklage bei intimen Fessel- und Würgespielen. In zwei Prozessdurchgängen drehte es sich um die Frage, inwieweit der 64-Jährige für den Tod verantwortlich gemacht werden kann.
Als Rettungskräfte zu einem Haus in Klagenfurt gerufen wurden, bot sich ihnen ein schreckliches Bild: Ein Mann lag tot in seinem Bett – mit einem Knebel und hilflos erstickt. Zunächst wurde ein autoerotischer Unfall angenommen. Dann stellte sich heraus, dass der Verstorbene nicht allein gewesen war. Er hatte kurz vor seinem Tod Besuch von einem Bekannten gehabt.
Der verheiratete Familienvater (64) hatte den Liebhaber verlassen, als dieser nach dem heftigen Würgespiel mit einem Knebel kopfüber auf das Gummilaken gefallen war. Der 37-Jährige dürfte da bereits ohnmächtig gewesen sein und erstickte in weiterer Folge.
Aus fahrlässiger Tötung wird grobe Fahrlässigkeit
Sein Freund musste daraufhin auf die Anklagebank, wurde beim ersten Prozess am Klagenfurter Landesgericht aber nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Richter hatte dem Opfer eine erhebliche „Selbstbeteiligung“ durch die angewandten Sexualpraktiken zuerkannt.
Der Staatsanwaltschaft war dieses Urteil samt reiner Geldstrafe zu gering. Am Dienstag musste deswegen das Oberlandesgericht Graz über Nichtigkeit und Berufung entscheiden. Tatsächlich wurde von der Justiz bei der Beurteilung des Sex-Unfalls nachgeschärft: Dass der ehemalige Beamte seinen Geliebten mit dem Gesicht nach unten liegend auf dem Gummilaken zurückgelassen hat, wird als „erhöhte Gefährlichkeit“ gewertet.
Verteidiger trotz höherer Strafe zufrieden
Er hätte ihn in eine Seitenlage bringen müssen. Dadurch wird nun doch grobe Fahrlässigkeit angenommen. Verteidiger Hans Toriser kann mit dem Ergebnis dennoch zufrieden sein: „Das Strafmaß beträgt 200 Tagessätze zu sieben Euro sowie drei Monate bedingt“, berichtet er. Theoretisch wären bis zu drei Jahre Haft möglich. Damit ist der Fall nun rechtskräftig abgeschlossen.
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