Am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) ist am Mittwoch ein 56-jähriger Mann zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Der zigfach Vorbestrafte hatte Mitte Jänner nicht nur seine Frau, sondern auch seinen elfjährigen Sohn geschlagen. Den 17-jährigen Sohn bedrohte er.
Es sind schlimme Erinnerungen, mit denen die Opfer klarkommen müssen. Unterstützt von einem Sozialarbeiter des ifs werden die neun, elf und 17 Jahre alten Söhne des Angeklagten zum Prozess begleitet. Mit Kuscheltier in der Hand stellen sich die beiden jüngeren Burschen mutig und entschlossen den Fragen des Richters nach den Ereignissen von damals, die ihren Vater nun einmal mehr vor Gericht brachten.
„Ich hatte mit meinem kleinen Bruder gestritten. Als ich deswegen zu meinen Eltern ging, schlug mich mein Vater“, so der Elfjährige. Dann sei die Mama dazwischengegangen. Aber da habe der Angeklagte auch schon seine Krücke geholt, um ihn erneut zu hauen. „Er hat dann meiner Mutter einen Faustschlag ins Gesicht gegeben und sie mit der Krücke geschlagen.“ Alle hätten nur noch geschrien.
„Wenn ich mein Geld nicht kriege, wird das blutig enden!“
Bis die Polizei kam, hätten er, die Mutter und sein neunjähriger Bruder im Zimmer des 17-Jährigen Schutz gefunden, was alle Opfer bestätigen. Auf Nachfrage des Richters, ob der Beschuldigte an jenem Abend auch böse zum älteren Bruder gewesen sei, platzt es aus dem Elfjährigen heraus: „Ja, mein Papa wollte 2000 Euro von ihm. Geld, das uns unser Onkel zum Kauf einer neuen Couch gegeben hatte. Als mein Bruder sich weigerte und mit der Polizei drohte, schrie Papa: ,Wenn ich mein Geld nicht kriege, wird das blutig enden!‘“
Anders die Version des Beschuldigten, der den Angriff auf seine mittlerweile von ihm geschiedene Frau bestreitet. An die Drohung gegen den Sohn kann er sich nur vage erinnern. „Ich bin herzkrank, habe vier schwere Operationen hinter mir. Ich befand mich aufgrund meiner schlechten Gesundheit im Ausnahmezustand.“ Was aufgrund der sechs Vorstrafen, fünf davon einschlägig, am Ende keinen Milderungsgrund für das Gericht darstellt. Das Urteil lautete auf drei Monate Haft auf Bewährung und 1200 Euro Geldstrafe. Zudem muss er seiner Ex-Gattin 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
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