Sechs Bulgaren waren sich wegen 500 Euro in die Haare geraten. Der „Streit mit Biss“ endete für fünf davon am Landesgericht Feldkirch. Während der Verhandlung tischten die Angeklagten sehr verschiedene Versionen des Vorfalls auf.
Deutliche Worte für die fünf Angeklagten gibt es schon zu Beginn von Richterin Verena Wackerle: „Um es einmal ganz deutlich zu sagen: Dass sie in ihrem Alter wegen einer solchen Straftat vor Gericht sitzen, ist beschämend.“ Es geht um einen Verwandtschaftsstreit Anfang September, bei dem nicht nur die Fäuste flogen, sondern auch derart kräftig zugebissen wurde, dass am Ende einer Frau ein Daumen teilamputiert werden musste. Austragungsort der wüsten Keilerei war ein Einkaufszentrum in Rankweil.
500 Euro Schulden als Auslöser für den Tumult
Auslöser waren angeblich 500 Euro Schulden des 52-jährigen Viertangeklagten bei einem weiteren Beschuldigten. Die Richterin versucht den zwei Frauen und drei Männern im Alter zwischen 38 und 52 Jahren klarzumachen, dass es im Sinne aller wäre, den Familienzwist zu begraben und Tabula rasa zu machen. Deshalb ihr Vorschlag: „Wer sein Unrecht einräumt und Verantwortung übernimmt, darf auf eine Diversion hoffen.“ Doch die Aussicht, einem Eintrag ins Strafregister zu entgehen und gegen Zahlung einer Geldbuße weiterhin als unbescholten zu gelten, beeindruckt das Quintett nicht.
Verhandlung zog sich über sieben Stunden
Denn alle Beteiligten beanspruchen weiterhin für sich, damals in Notwehr gehandelt zu haben und somit unschuldig zu sein. Was folgt, ist eine Gerichtsverhandlung bis in die Abendstunden. Ganz unterschiedliche Versionen des Vorfalls werden aufgetischt: So behauptet die Erstangeklagte und Ehefrau des Fünftangeklagten, sie habe nur schlichten wollen. Die Zweitangeklagte, die der Gattin des 52-jährigen Viertangeklagten quasi den Finger abbiss, gibt an, sie sei nur ihrem herzkranken Gatten zu Hilfe geeilt. Was den verhängnisvollen Biss anbelangt, so sei dieser in Notwehr erfolgt, „weil mich die andere Frau am Mundwinkel nach hinten reißen wollte“. Im Kontrast dazu steht die Aussage des weiblichen Opfers, das meint, dass sie und die andere im Streit aufeinander gefallen und dabei ihr Finger in den Mund der Kontrahentin geraten sei. „Sie hat dann mit Wut in den Augen voll zugebissen.“
Drei Freisprüche und zwei Verurteilungen
Am Ende der siebenstündigen Verhandlung spricht die Richterin die zu Hilfe eilende Erstangeklagte und ihren Gatten vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Ebenso den 52-jährigen Viertangeklagten. „Sie sind ein Opfer der Gewalt.“ Anders das Urteil im Fall der anderen Beteiligten. Die bisswütige Zweitangeklagte und ihr Ehemann werden wegen schwerer Körperverletzung zu teilbedingten Geldstrafen in Höhe von 1680 beziehungsweise 1520 Euro verurteilt. Außerdem müssen sie Teilschmerzengeld an die Gebissene und ihren Gatten von insgesamt 2100 Euro zahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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