Postenschacher-Affäre

Wöginger: „Kein Druck aus der ÖVP Oberösterreich“

Oberösterreich
17.03.2026 11:31
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Mit einer klaren Zurückweisung zentraler Vorwürfe ist am Dienstag in Linz die nächste Runde im Prozess rund um die Postenschacher-Affäre gestartet. ÖVP-Klubobmann August Wöginger nutzte zu Beginn die Möglichkeit zu einer Stellungnahme – und widersprach den Aussagen des Kronzeugen Thomas Schmid deutlich.

Konkret sagte Wöginger am Dienstagvormittag in Linz vor Gericht, es habe „keinen Druck aus Kreisen der ÖVP Oberösterreich“ gegeben. Der Klubobmann bestritt insbesondere, Einfluss auf die Besetzung eines Spitzenpostens im Finanzamt Braunau genommen zu haben. Er habe dem jetzigen Kronzeugen der Anklage Thomas Schmid früher „nie einen Befehl gegeben“ und lediglich ein Anliegen aus einem Sprechtag weitergeleitet. Dieses sei zur Prüfung an das Finanzministerium gegangen, mehr nicht. Gegenteilige Darstellungen erklärte Wöginger mit einer „subjektiven Interpretation“ Schmids, nicht mit den tatsächlichen Abläufen.

Im Zentrum des Verfahrens steht der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wonach Wöginger gemeinsam mit zwei Finanzbeamten im Jahr 2017 einem ÖVP-Bürgermeister zu einem Vorstandsposten verholfen haben soll. Der Kommunalpolitiker war zuvor bei einer Bewerbung in Freistadt gescheitert und soll dann in Braunau zum Zug gekommen sein – obwohl laut Anklage eine andere Bewerberin besser qualifiziert gewesen wäre.

Der Bürgermeister selbst ist nicht angeklagt, bestätigte aber vor Gericht, Wöginger um Unterstützung gebeten zu haben. Rückblickend bezeichnete er das als Fehler. Wöginger hält dagegen, er habe das Anliegen lediglich weitergeleitet und keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren genommen.

Für zusätzliche Brisanz sorgt die Darstellung Schmids. Dieser hatte von einem parteipolitischen Wunsch gesprochen, den er erfüllen sollte, und geschildert, er habe sich an ein Mitglied der Begutachtungskommission gewandt, damit „sich darum gekümmert“ werde. Der Zweitangeklagte bestätigte diese Kontaktaufnahme, betonte jedoch, er habe daraus keine Konsequenzen gezogen.

Ex-Finanzminister Schelling muss nicht vor Gericht aussagen
Der dritte Angeklagte, damals Vorsitzender der Hearingkommission, soll laut Anklage den Bürgermeister aus parteipolitischer Nähe bevorzugt haben. Er weist das zurück und argumentiert, die unterlegene Mitbewerberin habe beim Hearing ein „Desaster“ geboten. Seine Bewertung sei sachlich erfolgt.

Insgesamt sind für die zweite Hälfte des Prozesses mehr als zwei Dutzend Zeugen geladen, allein am Dienstag standen sechs Aussagen auf dem Programm. Auf die Einvernahme des früheren Finanzministers Hans Jörg Schelling verzichtete das Gericht – er hatte bereits im Vorfeld von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht. Der Prozess wird an mehreren Verhandlungstagen fortgesetzt.

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