Der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauch ist am Freitag mit der Einvernahme des erstangeklagten Spitzenbeamten fortgesetzt worden. Am kommenden Dienstag ist dann Wöginger an der Reihe.
Konkret geht es in dem Prozess, wie mehrfach berichtet, um die Besetzung der Vorstandsstelle für das Finanzamt der Region Braunau-Ried-Schärding (kurz Finanzamt Braunau) im Jahr 2017. Der Erstangeklagte Siegfried Manhal (64) war Vorsitzender der Hearingkommission. Er soll den Ortschef aufgrund seiner eigenen ÖVP-Nähe aus „unsachlichen Gründen“ besser beurteilt haben als eine Mitbewerberin. Der mittlerweile suspendierte Spitzenbeamte bestreitet die Vorwürfe, obwohl er zuvor einer Diversion zugestimmt hatte.
„Alle Managementqualitäten dargestellt“
Am Freitag wurde seine Vernehmung durch die Richterin weiter fortgesetzt. Es ging nach wie vor um die Details der Bewertung im Hearing für den Job des Finanzamts-Vorstands. Der Bürgermeister habe „alle Managementqualitäten, die ich von einer Führungskraft erwarte, dargestellt“, beharrt der Beschuldigte auf seinen Bewertungen.
Zeugen sprachen aber davon, dass im sogenannten „Flurfunk“ schon vor dem Hearing davon gesprochen wurde, dass der Bürgermeister gewinnen werde. Manhal will davon aber nichts gewusst haben. Seine Mitgliedschaft in der ÖVP solle ihm bei der Karriere nie geholfen haben, versichert er.
Zuruf von Schmid?
Dann war der Zweitangeklagte am Wort. Er war Mitglied in der Hearingkommission und soll ebenfalls den Bürgermeister bevorzugt haben. Anders als der Erstangeklagte soll der Finanzbeamte und schwarze Personalvertreter aber nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Zuruf des damaligen Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, und Wöginger agiert haben.
Dabei räumt er Interventionen von Schmid ein. „Was Thomas Schmid anlangt: Ja, er hat mich um Unterstützung gebeten.“ Er habe gewollt, dass der ÖVP-Bürgermeister den Posten erhält. „Ich war irritiert, weil ein derartiger Wunsch noch nie an mich herangetragen wurde, und ich habe diesen Wunsch auch zurückgewiesen.“ Er habe den Bürgermeister nur anhand seiner Leistung bewertet.
SMS war ein Fehler
Die inkriminierte SMS an Schmid („Hi! mit bauchweh- aber:“ ergänzt mit einem Daumen-hoch-Emoji) habe er schnell geschrieben. „Durch eine unglücklich gewählte Wortwahl dürfte bei Mag. Schmid ein falscher Eindruck entstanden sein. Er dürfte angenommen haben, dass ich ihm geholfen habe, den Bürgermeister in eine Führungsfunktion zu bringen. Was nicht der Fall war. Ich habe mich aber dazu hinreißen lassen, Mag. Schmid in dem Glauben zu lassen. Das war ein Fehler. Aber mein einziger Fehler. Ich weise die erhobenen Vorwürfe ganz entschieden zurück.“
Wöginger selbst wird voraussichtlich am 3. März einvernommen. Danach starten die Zeugenbefragungen, beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin am 5. März und Schmid am 9. März. Ein Urteil wird für den 21. April erwartet
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