Rätsel bleibt offen

Geheimes Gift-Dokument: Freispruch für Peterlik

Gericht
22.04.2026 15:28

Als Generalsekretär der Außenministerin Karin Kneissl soll Johannes Peterlik unbefugt Dokumente eingesehen und Ex-BVT-Beamtem Egisto Ott gezeigt haben. Es geht um Informationen zum russischen Nervengift-Anschlag 2018 in Großbritannien. Jene Geheim-Dokumente erschienen zusammen mit Jan Marsalek auf der Titelseite einer Tageszeitung. Die Spur führte nach Österreich. Für Peterlik gibt es aber einen nicht rechtskräftigen Freispruch.

Um die Hintergründe des dreitägigen Prozesses im Wiener Landl zu verstehen, muss man weit ausholen: 2018 erschütterte ein Nervengift-Anschlag die Beziehung zwischen Großbritannien und Russland. Putin soll veranlasst haben, den ehemaligen Oberst des russischen Militärgeheimdienstes, der auf die englische Seite übergelaufen war, zu töten. Er und seine Tochter überlebten, eine unbeteiligte Frau starb jedoch an dem Gift Nowitschok.  

Kamen Gift-Dokumente aus Österreich?
Doch was hat der Ex-Generalsekretär von Außenministerin Karin Kneissl mit dem Ganzen zu tun? Die Wiener Staatsanwältin lässt das Bild einer Titelseite der britischen Tageszeitung Financial Times im Saal herzeigen – auf dem der russische Agent Jan Marsalek mit einem Geheimdokument zu dem Giftanschlag aus dem Jahr 2018 zu sehen ist. Es wurden Untersuchungen angestellt und die Spur führte nach Österreich …

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Das ist nicht nur ein Image-Schaden für Österreich.

Staatsanwältin spricht über geschädigte internationale Beziehungen

Die Anklagebehörde wirft Johannes Peterlik vor, er habe das Dokument unbefugt angefordert und eingesehen. „Für die Staatsanwaltschaft liegt hier auf der Hand, dass es sich hier um ein privates Interesse handelt.“ Dann habe er die geheimen Seiten Egisto Ott gezeigt, der sich parallel im Landl zu Spionagevorwürfen für Russland stellen muss. Und der Ex-BVT-Beamte wiederum habe Aufnahmen davon an Marsalek weitergegeben. 

Keine Spionage, sondern Amtsmissbrauch
Anders als Ott muss sich der Diplomat aber nicht wegen Spionage verantworten, sondern wegen Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Ihm sei es laut Staatsanwaltschaft nicht um Informationsgewinnung für Russland gegangen: „Wir gehen davon aus, dass er sich durch die Weitergabe der Dokumente bei Egisto Ott revanchieren oder zumindest wichtig machen wollte.“ 

Ex-BVT-Beamter Egisto Ott muss sich gerade selbst einem Prozess wegen Spionage-Vorwürfen ...
Ex-BVT-Beamter Egisto Ott muss sich gerade selbst einem Prozess wegen Spionage-Vorwürfen stellen.(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Peterlik schilderte am ersten Verhandlungstag im März dem Schöffensenat in ruhiger Manier seine Tätigkeiten und Befähigungen in seiner Zeit als Generalsekretär im Außenministerium. Und erinnerte sich auch an den brisanten Nervengift-Anschlag. Damals hätte er mit dem russischen Botschafter ein Vieraugengespräch geführt – in dem es um ein entlastendes Dokument für Russland ging. Das will Peterlik infolge angefordert, eingesehen und zurückgeschickt haben. Egisto Ott habe er die Geheiminformationen nie gezeigt – geschweige denn, abfotografieren lassen.

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Das Dokument, das man bei Egisto Ott am Handy gefunden hat, hat mein Mandant nie gesehen – nie in den Händen gehalten.

Anwalt Michael Mössler verteidigt zusammen mit Volkert Sackmann

Und das lasse sich laut Verteidiger Volkert Sackmann sehr einfach belegen: „Wir werden uns mit dem ganzen Verfahren mit Heftklammern auseinandersetzen. Die Frage lautet: Wie ist etwas zusammengeheftet?“ Denn es sei klar erkennbar und mit Auswertungen belegt, dass das abgefilmte Dokument, das auf Otts Handy gefunden wurde, anders zusammengetackert wurde als jenes, das sein Mandant eingesehen hatte.

Giftformel-Weitergabe bleibt ein Rätsel
Also wurden an drei Verhandlungstagen die Qualifizierung von Geheimdokumenten und die Abläufe bei der Anforderung solcher genau zerpflückt. Denn: „Wir sind da schon sehr negativ aufgefallen“, sagt ein ehemaliger Militärmitarbeiter zum Image von Österreich am Urteilstag. Und das wegen Peterlik, betont die Staatsanwältin noch einmal. Sie ist sich sicher, dass die veröffentlichte Kopie genau jene ist, die der Ex-Generalsekretär angefordert hatte – „dazu gab es auch kein dienstliches Erfordernis.“ 

Der Schöffensenat kommt aber zu einem anderen Schluss: Einen Verstoß gegen interne oder disziplinarrechtliche Vorgaben habe man nicht feststellen können. Auch sei das Motiv, das die Anklage nennt, nicht nachvollziehbar. Sie glauben Peterlik, dass es ein Vieraugengespräch mit dem damaligen russischen Botschafter gab – er konnte als Zeuge nicht geladen werden, ist jetzt stellvertretender Außenminister in Russland. Wegen dieses Gesprächs hätte er das Geheimdokument angefordert. Freispruch! Nicht rechtskräftig.

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