Als Generalsekretär der Außenministerin Karin Kneissl soll Johannes Peterlik unbefugt Dokumente eingesehen und Ex-BVT-Beamtem Egisto Ott gezeigt haben. Es geht um Informationen zum russischen Nervengift-Anschlag 2018 in Großbritannien. Jene Geheim-Dokumente erschienen zusammen mit Jan Marsalek auf der Titelseite einer Tageszeitung. Die Spur führte nach Österreich. Peterliks Verteidiger ist sich beim Prozessauftakt sicher: Die Heftklammern passen nicht zusammen.
Um die Hintergründe des Prozesses im Wiener Landl zu verstehen, muss man weit ausholen: 2018 erschütterte ein Nervengift-Anschlag die Beziehung zwischen Großbritannien und Russland. Putin soll veranlasst haben, den ehemaligen Oberst des russischen Militärgeheimdienstes, der auf die englische Seite übergelaufen war, zu töten. Er und seine Tochter überlebten, eine unbeteiligte Frau starb jedoch an dem Gift Nowitschok.
Kamen Gift-Dokumente aus Österreich?
Doch was hat der Ex-Generalsekretär von Außenministerin Karin Kneissl mit dem Ganzen zu tun? Die Wiener Staatsanwältin lässt das Bild einer Titelseite der britischen Tageszeitung Financial Times im Saal herzeigen – auf dem der russische Agent Jan Marsalek mit einem Geheimdokument zu dem Giftanschlag aus dem Jahr 2018 zu sehen ist. Es wurden Untersuchungen angestellt und die Spur führte nach Österreich …
Das ist nicht nur ein Image-Schaden für Österreich.
Staatsanwältin spricht über geschädigte internationale Beziehungen
Die Anklagebehörde wirft Johannes Peterlik vor, er habe das Dokument unbefugt angefordert und eingesehen. „Für die Staatsanwaltschaft liegt hier auf der Hand, dass es sich hier um ein privates Interesse handelt.“ Dann habe er die geheimen Seiten Egisto Ott gezeigt, der sich parallel im Landl zu Spionagevorwürfen für Russland stellen muss. Und der Ex-BVT-Beamte wiederum habe Aufnahmen davon an Marsalek weitergegeben.
Keine Spionage, sondern Amtsmissbrauch
Anders als Ott muss sich der Diplomat aber nicht wegen Spionage verantworten, sondern wegen Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Ihm sei es laut Staatsanwaltschaft nicht um Informationsgewinnung für Russland gegangen: „Wir gehen davon aus, dass er sich durch die Weitergabe der Dokumente bei Egisto Ott revanchieren oder zumindest wichtig machen wollte.“
Peterlik schildert dem Schöffensenat in ruhiger Manier seine Tätigkeiten und Befähigungen in seiner Zeit als Generalsekretär im Außenministerium. Und erinnert sich auch an den brisanten Nervengift-Anschlag. Damals hätte er mit dem russischen Botschafter ein Vieraugengespräch geführt – in dem es um ein entlastendes Dokument für Russland ging. Das will Peterlik infolge angefordert, eingesehen und zurückgeschickt haben. Egisto Ott habe er die Geheiminformationen nie gezeigt – geschweige denn, abfotografieren lassen.
Das Dokument, das man bei Egisto Ott am Handy gefunden hat, hat mein Mandant nie gesehen – nie in den Händen gehalten.
Anwalt Michael Mössler verteidigt zusammen mit Volkert Sackmann
Und das lasse sich laut Verteidiger Volkert Sackmann sehr einfach belegen: „Wir werden uns mit dem ganzen Verfahren mit Heftklammern auseinandersetzen. Die Frage lautet: Wie ist etwas zusammengeheftet?“ Denn es sei klar erkennbar und mit Auswertungen belegt, dass das abgefilmte Dokument, das auf Otts Handy gefunden wurde, anders zusammengetackert wurde als jenes, das sein Mandant eingesehen hatte.
Im Laufe des Tages soll auch Egisto Ott als Zeuge befragt werden. Der Generalsekretär lernte den ehemaligen Beamten vor Jahren in einem Wiener Lokal zufällig kennen. Es entwickelte sich ein Bekanntschaftsverhältnis. Sonderlich eng sei das aber nicht gewesen. Ott gab im Verfahren eine eidesstattliche Erklärung ab, dass er die Dokumente nicht von Peterlik erhalten hätte.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.