Pensionsschock um eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Polizei: Plötzlich dürften Kollegen im Streifendienst fünf Jahre früher in die Schwerarbeiterpension gehen als kriminalpolizeiliche Ermittler. Obwohl auch diese tagtäglich ihr Leben für unsere Sicherheit riskieren. Die „Krone“ enthüllt den brisanten Hintergrund.
Helle Aufregung in den Reihen der Exekutive: Kriminalbeamte erhielten dieser Tage einen negativen Bescheid in Bezug auf die Schwerarbeiterregelung. Kurz erklärt: Wer ab 40 Lebensjahren zumindest zehn Jahre im Außendienst verbracht hat, kommt in den Genuss der früheren Pension ab 60.
Übersteigt Grenze von allgemein akzeptierter Gefahr
Als Schwerarbeit gelten nämlich Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung, bei denen das tatsächliche regelmäßige Risiko für Leib und Leben im Einsatz die Grenze von allgemein akzeptierter Gefahr in erheblichem Ausmaß übersteigt.
Kriminalpolizei dient plötzlich nicht mehr Aufrechterhaltung der Sicherheit
Doch plötzlich hieß es in Schreiben von Landespolizeidirektionen an Betroffene wörtlich, „dass ausgeübte Ermittlungen, welche ausschließlich dem kriminalpolizeilichen Exekutivdienst zuzuordnen sind, NICHT der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dienen“.
Also wer im uniformierten Streifendienst tätig ist, dürfte fünf Jahre früher in den Ruhestand als Ermittler oder Tatortspezialisten, die Straftäter verfolgen und Verbrechen aufklären. Sie gelten künftig nicht als Hackler.
Passus wird repariert
Die Aufregung war entsprechend laut, gibt es doch Tausende Kriminalbeamte – und kam auch der „Krone“ zu Ohren. Auf unsere Nachfrage reagierte das Innenministerium rasch. Der Passus zur Schwerarbeit soll in einem Runderlass repariert bzw. die organisatorische Zwei-Klassen-Pensionsgesellschaft damit aufgehoben werden. Das klare Ziel laut Sprecher: „Es ist nicht ausschlaggebend, in welcher Abteilung oder Polizeidienststelle du gearbeitet hast, sondern was du dort gearbeitet hast.“
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