Nach der Insolvenz der Laura Privatstiftung gerät der vom Gericht in Innsbruck bestellte Masseverwalter in den Fokus. Mit Wolfgang Peschorn äußert nun auch der Präsident der Finanzprokuratur harte Kritik.
In der Vorwoche enthüllte die „Krone“ Immobilien-Deals der Laura Privatstiftung, die laut Grundbuch noch kurz vor der Insolvenzeröffnung am 12. März abgewickelt wurden. Um gut 30 Millionen Euro wechselten mehrere Innsbrucker Liegenschaften, die in Tochtergesellschaften der Benko-Pleitestiftung geparkt waren, den Besitzer.
Schieflage der Stiftung seit Jänner bekannt
Solche Transaktionen sind höchst ungewöhnlich, da die Schieflage der Stiftung spätestens seit Ende Jänner bekannt war – damals verurteilte das Internationale Schiedsgericht die Stiftung zu einer Zahlung von rund einer Milliarde Euro. Verkäufe, die kurz vor einer Pleite passieren, sollten vom Masseverwalter genau unter die Lupe genommen werden. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Rückabwicklung kommen.
Besondere Brisanz birgt der Umstand, dass auf Käuferseite der Rechtsanwalt Simon Schafferer als Kaufvertragserrichter aufgetreten ist. Schafferer arbeitet in der Kanzlei Ullmann Geiler & Partner von Stefan Geiler, der am 12. März vom Landesgericht Innsbruck zum Insolvenzverwalter der Laura Privatstiftung bestellt wurde. Und: Er wurde als stellvertretender Masseverwalter seines Kollegen Geiler ins Firmenbuch eingetragen.
Prüft der Masseverwalter seinen Stellvertreter?
Justiz-Insider in Innsbruck schütteln ob dieser Vorgänge den Kopf: Warum hat das Landesgericht ausgerechnet Stefan Geiler und seinen Partner zu Masseverwaltern bestellt? Liegt hier nicht ein potenzieller Interessenskonflikt vor? Müsste der Masseverwalter Geiler, wenn er seinen Job ernst nimmt, nicht auch die Immo-Deals genau unter die Lupe nehmen – und damit gegen seinen Stellvertreter und Kanzleipartner bzw. dessen Mandanten vorgehen?
Geiler erklärt, man habe die Verkäufe dem Insolvenzgericht offengelegt. Das betont auch die Gerichtssprecherin aus Innsbruck. Und: Der Masseverwalter habe selbst angeregt, diesen Umstand „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“ zu erörtern. Sollte es Bedenken von Insolvenzgläubigern geben, dann könnte das Insolvenzgericht auch einen besonderen Verwalter bestellen, der sich um diese Prüfung kümmert.
„Umtriebe des Beraternetzwerks“
Nur zur Verdeutlichung: Die Laura Privatstiftung gilt als wesentliches Vehikel von Gründer René Benko, sie tätigte immer wieder millionenschwere Geschäfte mit der finanzmaroden Signa-Gruppe. Insider bezeichneten die Stiftung mit Sitz in Innsbruck sogar als „Signa 2.0“. Nicht zu vergessen: Benkos Untersuchungshaft wird vom Gericht auch damit begründet, dass er auf freiem Fuß über mögliche Strohmänner Vermögen vor seinen Gläubigern in Sicherheit bringen könnte, wie ihm dies bei den Signa-Konkursen vorgeworfen wird. Beobachter verweisen darauf, dass die Angemessenheit der Laura-Immobiliendeals am Vorabend des Laura-Konkurses genau zu prüfen sein wird.
Harte Kritik kommt mit Blick Richtung Innsbruck jedenfalls auch von Wolfgang Peschorn, der sich als Präsident der Finanzprokuratur seit dem Einsetzen des Signa-Konkurs-Dominos Ende 2023 kritisch mit der Aufarbeitung der größten Pleite der europäischen Nachkriegsgeschichte befasst. Bereits damals zog der Anwalt der Republik einen Vergleich zwischen Benkos undurchsichtiger Signa-Gruppe und dem großen Schloss Versailles. Die Signa habe 1136 Unternehmen und Gesellschaften gehabt. Ähnlich einem Schloss: „1136 Zimmer, und man schaut nur in fünf Zimmer hinein. Das ist absurd. Man muss das ganze Schloss verstehen.“
Für eine glaubhafte Aufarbeitung ist es wichtig, dass Gerichte bei der Auswahl der Insolvenzverwalter auf deren Expertise und Unabhängigkeit achten.
Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur
Nun verdeutlicht Peschorn, der in seiner Funktion auf das Geld der Steuerzahler aufzupassen hat, seinen Standpunkt. Im „Krone“-Gespräch erklärt er: „Durch die Insolvenzen im Signa-Konglomerat werden die Umtriebe des Berater- und Interessennetzwerkes um René Benko für jedermann erkennbar. Deshalb ist es für eine glaubhafte Aufarbeitung der Vermögensverschiebungen wichtig, dass Gerichte bei der Auswahl der Insolvenzverwalter auf deren Expertise und Unabhängigkeit achten.“
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