1,84 Meter gegen 1,65 Meter: Ein Burgenländer gab sich als Beamter aus und verlangte Fahrzeugpapiere und Führerschein, weil er das „witzig“ fand. Eine Pkw-Lenkerin ließ sich auf das Spielchen nicht ein, stieg nach fünfminütiger Diskussion aus und musste mit doppeltem Kieferbruch ins Spital gebracht werden.
Bereits 2022 war der heute 23-Jährige am Landesgericht Eisenstadt wegen schwerer Körperverletzung – er hatte einen Polizisten vermöbelt – zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Prägend dürft’s nicht gewesen sein, denn: „Daran kann ich mich gar nicht mehr erinnern.“
Wenn er nun an die Nacht des 8. September 2025 im Südburgenland zu denken hat, fällt auffallend oft „Das weiß ich nicht“. Er sei gegen Mitternacht mit dem Fahrrad von der Tankstelle heimgefahren, nachdem er dort getrunken habe. Die Messung ergab 0,29 Promille. „Das genügt oft schon.“
Frau Weihnachtsmann ruft die Polizei
Dann stand dort dieses Auto, in dem eine Frau (43) saß und auf einen Bekannten wartete. Der Angeklagte fotografierte die Kennzeichen und ging zum Seitenfenster. „Ich bin von der Polizei. Fahrzeugpapiere und Führerschein! Ich fand das total witzig.“
Die Lenkerin wollte sich nicht papierln lassen. „Wenn du von der Polizei bist, bin ich der Weihnachtsmann.“ Er lachte, stellte sich vor das Auto, begann sie zu beleidigen und machte trotz mehrmaliger Aufforderung keine Anstalten, zu verschwinden. Er grinste sogar fürs Handy-Foto. Die Frau rief die Polizei an. „Dann kannst du dich gleich mit deinen Kollegen unterhalten.“ Er lachte. „Ich warte. Mal sehen, wer den Einsatz zahlt. Ich sicher nicht.“
Täter spricht von Notwehr
Schließlich wurde es der Frau zu bunt. Sie stieg aus. Er fuchtelte vor ihrem Gesicht herum, rief ständig „Halt‘ Abstand!“ Sie ging auf ihn zu. Stolperte. Berührte ihn leicht im Gesicht. „Das war unabsichtlich. Ich habe es gar nicht gespürt. Erst bei der Polizei informierte man mich, dass er einen kleinen Kratzer hatte.“ Er verpasste ihr einen Kinnhaken. Doppelter Kieferbruch. „Sie hat zuerst hergehaut. Ich wollte mich schützen, drehte mein Gesicht weg und schlug ohne hinzuschauen aus Reflex zurück. Es war Notwehr.“
Der Kiefer wurde nicht operiert. Die Zähne sind heute noch locker. Ich kann nicht einmal in einen Kornspitz beißen. Jeden Tag nehme ich acht Schmerztabletten.
Das Opfer am Landesgericht Eisenstadt
Entschuldigung abgelehnt
Nach der Aussage des Opfers entspinnt sich ein Kurzdialog zwischen der Richterin und dem Angeklagten. „Na, wollen Sie sich vielleicht entschuldigen?“ – „Habe ich vorgehabt“ – „Was hält Sie davon ab?“ Er steht auf. Die Geschädigte, die sich heute noch schwertut beim Beißen und acht Schmerztabletten am Tag nehmen muss, winkt energisch ab. „Das brauche ich nicht!“ Und weg ist sie.
Das Urteil, zwölf Monate Haft auf Bewährung, drei Jahre Probezeit, 720 Euro Geldbuße, 3000 Euro Teilschmerzengeld für das Opfer, ist für den Burschen akzeptabel.
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