Nach Todesfällen

Gefängnisse sollen enger mit Psychiatrien arbeiten

Innenpolitik
19.02.2026 14:30
Porträt von krone.at
Von krone.at

Nachdem Todesfälle in Justizanstalten für Schlagzeilen gesorgt hatten, will Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) die Entlastung der Gefängnisse vorantreiben. Neben zusätzlichem Personal soll auch die Kooperation mit psychiatrischen Kliniken verbessert werden. 

Vor diesem Hintergrund hatte Sporrer am Donnerstag mit Expertinnen und Experten über weitere Schritte beraten. „Wir haben eine Überbelegung und zu wenig Personal zur Zeit“, sagte Sporrer am Vormittag im Vorfeld einer Fachtagung im Justizministerium. Diskutiert werden soll unter anderem über ein „besseres Zusammenspiel zwischen Psychiatrien und dem Strafvollzug“ sowie eine Forcierung von weiteren Maßnahmen.

Automatische, bedingte Entlassung?
Seit Mitte Jänner liegt etwa ein Vorschlag des Netzwerks Kriminalpolitik zu einer automatischen bedingten Entlassung nach der Hälfte bei Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Sporrers Tisch. Auch dieser Vorschlag solle am Donnerstag diskutiert werden. Geht es nach dem interdisziplinären Netzwerk soll bei einer solchen bedingten Entlassung eine begleitende Nachbetreuung durch den Verein Neustart erfolgen. „Wir haben aber auch einen Vorschlag von der Bewährungshilfe, der sich ein bisschen anders darstellt. Und mein Haus hat auch Ideen.“

Österreichs Justizanstalten sind teils überbelegt und haben zu wenig Personal.
Österreichs Justizanstalten sind teils überbelegt und haben zu wenig Personal.(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

  Eine davon ist laut Ministerium ein Modell, das eine zügige und gezielte Entlassung für jene Insassinnen und Insassen vorsieht, die sich bereits im Rahmen von mehrmaligen Vollzugslockerungen bewährt haben. Dadurch werde dem Ziel der erfolgreichen Resozialisierung entsprochen, hieß es in einem Statement des Ministeriums. Durch den Ausschluss gefährlicher Deliktsgruppen (wie etwa schwere Gewalt- und Sexualdelikte) könnte eine signifikante Entlastung erzielt werden, ohne das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu gefährden.

Belegung leicht gesunken
Das Justizministerium verwies am Donnerstagnachmittag in einer Aussendung nach der Tagung zudem darauf, dass durch die Ausweitung des elektronischen überwachten Hausarrests der Reform der bedingten Entlassung seit März 2025 die Belegung im Vollzug bereits von 111 Prozent im Dezember 2025 auf 108 Prozent im Februar 2026 gesunken sei.

  Die Justizministerin betonte am Donnerstag zudem, „dass ein besseres Zusammenspiel zwischen den psychiatrischen Einheiten, Krankenanstalten, Abteilungen und dem Strafvollzug vorzunehmen und wünschenswert wäre“. „Es gibt immer wieder Fälle, wo jemand in der Psychiatrie rein und rausgeht, auf freiwilliger Basis, und dann passiert eine Straftat, und dann landet diese Person quasi im Strafvollzug, in der Untersuchungshaft“, sagte Sporrer. Sie habe darum auch bereits Gespräche mit der zuständigen Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) aufgenommen.

Sporrer: „Einstufungen sind vorgenommen worden“
Zuletzt war bekannt geworden, dass sich im Mai 2025 ein psychisch kranker Untersuchungshäftling in der Justizanstalt JA (Josefstadt) suizidiert hatte. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte danach erklärt, dass beim 23-Jährigen zum Zeitpunkt seiner Begutachtung keine entsprechenden Anzeichen für einen Suizid gegeben habe. Der Mann war mehrmals Patient in einer Psychiatrie gewesen, wo Ärzte seinen Zustand auf „multiplen Substanzgebrauch“ sowie den Konsum „psychotroper Substanzen“ zurückführten. Ende April erfolgte schließlich die Festnahme nach einem Übergriff auf seine Mutter sowie einem Vorfall in einem Wiener Einkaufszentrum.

Es sei prognostisch nicht immer leicht zu erkennen, ob eine Eigengefährdung vorliege. „Aber es gibt hier Checklisten, Einschätzungslisten, die in der Justizanstalt Josefstadt, angewendet werden“, sagte sie. „Und diese Einstufungen sind so vorgenommen worden. Und wenn der Sachverständige sagt, dass hier keine Beanstandung ist, dann kann ich das nur zur Kenntnis nehmen.“ Es sei jedoch eine generelle Frage, „wie mit solchen Menschen umgegangen wird“, so Sporrer – „vor allem, wenn sie nicht einsichtig sind auf eine Medikamentierung oder Therapie in den psychiatrischen Anstalten.“

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