Bei den Vorarlberger Sozialhilfeempfängern gab es 2025 deutlich mehr Sanktionen in Form von Kürzungen als im Jahr davor. Rund die Hälfte davon betraf Flüchtlinge. Mit dem Vorarlberg Kodex, der nur für Asylwerber gilt, hat das allerdings nichts zu tun. Der sieht zwar auch Sanktionen vor – doch zu solchen kam es noch nicht.
In exakt 834 Fällen wurde 2025 im Ländle aufgrund von Verstößen die Sozialhilfe gekürzt – das sind 107 Fälle mehr als noch im Jahr zuvor. Zusätzlich wurden 586 Ermahnungen ausgesprochen. Im Jahr 2024 waren es mit 599 Ermahnungen etwa gleich viel. Zur besseren Einordnung: 2024 – die Gesamtzahl für 2025 liegt noch nicht vor – haben über das Jahr verteilt insgesamt 7476 Menschen eine Sozialhilfeleistung bezogen. Dazu zählen aber auch Kinder, Pensionisten oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, denen die Hilfe nicht gekürzt werden kann.
Mangelnde Arbeitsbereitschaft, Schwänzen von Deutschkursen
Die in den 834 Fällen verhängten Sanktionen erfolgten insbesondere bei mangelnder Arbeitsbereitschaft (etwa, wenn eine vom AMS angebotene Stelle oder Qualifizierungsmaßnahme unbegründet abgelehnt wurde) oder bei Verstößen gegen Integrationspflichten (wie fehlende Teilnahme an Sprachkursen oder die Nichteinhaltung der verpflichtenden Integrationserklärung).
Vollbezieher erhält im Sanktionsfall 362,70 Euro weniger
Gekappt werden die Leistungen stufenweise: Zunächst gibt es eine Ermahnung, dann kann die Leistung um 25 Prozent, später um 50 Prozent gekürzt werden. In ganz wenigen Fällen kann es sogar vorkommen, dass der gesamte Lebensunterhalt gestrichen wird. Die Höhe der Kürzungen hängt davon ab, ob die betreffende Person die volle Sozialhilfeleistung oder nur einen Teil bezieht. Der volle monatliche Lebensunterhalt für eine alleinstehende Person betrug im vergangenen Jahr 725,41 Euro. Wird die Hälfte gekürzt, sind dies immerhin 362,70 Euro weniger.
Wallner: „Kein Daueraufenthalt in der Sozialhilfe“
Dass die Sozialhilfe ein wichtiges Instrument ist, um Menschen in schwierigen Lebenslagen den Weg zurück in Arbeit und Eigenständigkeit zu ermöglichen, bestreitet niemand. „Es darf aber nicht zum Daueraufenthalt in der Sozialhilfe kommen. Sie soll dazu motivieren, schnellstmöglich wieder ins Berufsleben einzusteigen – das ist die Bedingung. Wer sich nicht an die Vereinbarungen hält, muss mit Strafen rechnen“, stellt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) klar.
Wer sich nicht an die Vereinbarungen hält, muss mit Strafen rechnen.
Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP)
„Vorarlberg Kodex“ de facto kein Sanktionsinstrument
Rund zwei Drittel der Sozialhilfebezieher in Vorarlberg sind keine österreichischen Staatsbürger. Aufgrund dieses Faktums sowie der Tatsache, dass rund die Hälfte der 834 Kürzungen Flüchtlinge betrafen, betont Wallner einmal mehr die Bedeutung von Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration. Dabei darf natürlich der Hinweis auf den „Vorarlberg Kodex“, dessen Einführung bekanntlich in ganz Österreich für ein gewaltiges Echo gesorgt hatte, nicht fehlen: „Was in der Sozialhilfe gilt, gilt auch für Asylwerber. 2026 gestalten wir Integration klar, fair und konsequent. Regeln gelten für alle. Sprache, Arbeit und Respekt sind der Schlüssel. Der Vorarlberg Kodex wird überprüft und weiterentwickelt, damit er der Realität entspricht und wirkt.“
Diesbezüglich hat die Landesregierung offenbar noch einiges an Arbeit vor sich: Zwar sieht der Vorarlberg Kodex bei Verstößen Sanktionen vor – konkret eine Kürzung des Taschengeldes von 40 auf 20 Euro –, allerdings vorerst nur auf dem Papier. Bislang wurde jedenfalls noch kein einziger Asylwerber auf Basis des „Vorarlberg Kodex“ sanktioniert, wie die „Krone“ per Anfrage beim Land in Erfahrung brachte.
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