Pause statt Wettkampf
Probleme mit Erwachsenenvertretern treten immer wieder auf. Mittels Vorsorgevollmacht kann man selbst festlegen, wer im Ernstfall einmal Entscheidungen übernehmen soll.
Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein plötzlicher geistiger Abbau – niemand beschäftigt sich gern mit der Frage, was passiert, wenn man plötzlich geistig nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Und doch kann es jeden treffen. Wir erklären, wie Sie vorsorgen können.
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