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Ehepaar empfindet neue Müllgebühr als unfair

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10.03.2026 10:26
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Von Ombudsfrau

Pro Kübel oder Gegenstand wurde in einer burgenländischen Gemeinde bisher abgerechnet. Im Sinne des Verursacherprinzips. Jetzt gibt es eine Jahres-Pauschale. Die Gebühr ist für alle gleich und für viele teurer.

Viele Jahre wurde in der Abfallsammelstelle Siegendorf die Gebühr nach einer Preisliste verrechnet. Eine gerechte Lösung im Sinne des Verursacherprinzips, findet Familie A. (Name geändert). Im Dezember 2025 sei das von der Gemeinde geändert worden. Ab jetzt zahlen alle Gemeindebürger 60 Euro jährlich. Dazu kommen noch 10 Prozent Umsatzsteuer.

Ungerechte Gebühr
„Egal ob man die Abfallsammelstelle gar nicht benützt, wenig benützt oder sehr viel benützt, die Gebühr ist für alle gleich. Wer bisher jährlich nur einige wenige Euro bezahlte, zahlt nun das Vielfache. Selbst wer Garten-/Grünschnitt bei einem großen Garten hat, bezahlte bisher für einen großen Traktoranhänger 20 Euro. Trotz der nun jährlichen Gebühr darf diese Menge an Grünschnitt von Privathaushalten gar nicht mehr zur Abfallsammelstelle gebracht werden. Bauschutt in größeren Mengen ist verboten. Was darf man also für 66 Euro zur Deponie bringen? Was rechtfertigt diese Gebühr?“, fragen sich die Gemeindebürger.

Alte Preisliste – Entsorgung für viele günstiger.
Alte Preisliste – Entsorgung für viele günstiger.(Bild: Krone KREATIV/Privat, stock.adobe.com)

Öffnungszeiten eingeschränkt
Sie ärgern sich auch noch über die neuen Öffnungszeiten. Nur mehr mittwochs am Nachmittag und samstags am Vormittag darf etwas abgegeben werden. „Wenn Berufstätige am Samstag den ganzen Tag im Garten arbeiten, wohin dann mit dem angefallenen Material? Hier gab es immer wieder Klagen, geändert wurde nichts.“

Sicherstellung des Betriebs
Der Gemeinderat habe den Beschluss zur Einführung der pauschalen Haushaltsabgabe gefasst, so die Bürgermeisterin auf Anfrage der Ombudsfrau. Die Abgabe diene der Sicherstellung des laufenden Betriebs der Abfallsammelstelle. Gleichzeitig werde damit auch aktiv der illegalen Müllentsorgung im Ortsgebiet und in den umliegenden Waldflächen entgegengewirkt. Sozialhilfeempfänger sowie Mindestpensionisten seien von der Gebühr ausgenommen.

Ob diese Argumente reichen, um alle betroffenen Bürger zu überzeugen?

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