Durch die Novelle der Wiener Mindestsicherung bekommt ein 62-Jähriger, der seine 95-jährige Mutter pflegt, nun weniger Geld. Für ihn ist das existenzbedrohend. Ob das richtig ist, wird das Verwaltungsgericht entscheiden.
Um 30 Prozent wurde Christian R. die Mindestsicherung gekürzt. Er bekommt nun 369 Euro monatlich weniger. „Das mag für reiche Leute nicht viel Geld sein, für mich jedoch ist das existenzbedrohend“, erklärt er. Er sei stolz darauf, seine betagte Mutter, die Pflegestufe 4 bezieht, zu pflegen. „Ich leiste einen wichtigen Beitrag zur Systemerhaltung. Mir ist bewusst, dass alle Bürger sparen müssen, nur sich das Geld von Menschen, welche ohnehin ganz unten stehen, zu holen, geht in die falsche Richtung“, betont er und fordert, pflegende Angehörige überhaupt von der neuen Regelung auszunehmen.
Novelle der Mindeststandards
Die Rechtfertigung der zuständigen Magistratsabteilung 40 ist für ihn kein Trost. Für die Berechnung der Mindestsicherung von Personen, die in einer Wohngemeinschaft leben – wie es auch für Herrn R. der mit seiner Mutter zusammenwohnt, zutrifft -, komme mit der Novelle der Mindeststandard für Paare zur Anwendung, ließ man die Ombudsfrau auf Anfrage wissen. Die bisherige Besserstellung, bei der für die Berechnungen die Mindeststandards für Alleinstehende herangezogen wurden, entfalle. Um den Einklang mit der Bundesgesetzgebung herzustellen.
Beschwerde an das Verwaltungsgericht
Man habe Herrn R. auf andere Unterstützungsmöglichkeiten, wie den Angehörigenbonus für pflegende Angehörige, hingewiesen. Da der Wiener gegen die geänderte Berechnung Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erhoben habe, bleibe nun diese Entscheidung abzuwarten. Eine Ausnahmeregelung sei nicht möglich. Neue Regelung: Sparen auf Kosten der Ärmsten? Die seit Jahresbeginn wirksamen Änderungen in der Wiener Mindestsicherung seien ein bestimmendes Thema in den Beratungsstellen, hält auch die Caritas fest. Es werde am Rücken der Ärmsten gespart.
Große Verunsicherung
Durch die neuen Regelungen drohen viele Klienten noch weiter unter das Existenzminimum zu rutschen. Darüber hinaus führe die Komplexität der neuen Berechnungen zu großer Verunsicherung. Viele stünden fassungslos vor Bescheiden, die teils massive Kürzungen ausweisen, ohne dass sich an ihrer Lebenssituation etwas verbessert hätte. Die Folgen sind laut Caritas bereits jetzt deutlich spürbar. Man sehe eine steigende Zahl von Mietrückständen. Die neue Anrechnung des Wohnkostenanteils führe weiters dazu, dass die Mietbeihilfe bei vielen sinkt. Es drohen Delogierungen in größerem Ausmaß.
Alltagsbewältigung schwierig
Christian R. ist bei weitem nicht der Einzige, der von den Kürzungen betroffen ist. Wie treffsicher die Neuregelung ist, darf durchaus hinterfragt werden. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt Herrn. R vor allem eines: die Sorge, wie er mit noch weniger Geld den Alltag und die Pflege seiner Mutter bewältigen soll.
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