Derzeit sind viele Langstreckenflüge mit Zwischentopp im Nahen Osten von Annullierungen betroffen. Welche Ansprüche Passagiere haben – und warauf zu achten ist.
Irene B. (Name geändert) wollte am kommenden Samstag zu einer lang geplanten Reise nach Asien aufbrechen. Daraus wird nun wohl nichts. Der Flug war mit einem Zwischenstopp in Dubai geplant. Dort ist derzeit jedoch aufgrund des Iran-Kriegs der Flugverkehr weitgehend eingestellt.
Frau B. ist kein Einzelfall. Viele Reisende – insbesondere mit Destinationen in Asien oder Afrika – stehen derzeit vor der Frage, ob sie ihren Urlaub wie geplant antreten können. Und falls nicht: Welche Kosten werden ersetzt?
Eindeutige Rechtslage
Bei annullierten Flügen ist die Rechtslage eindeutig, wie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) bestätigt. „Airlines müssen den Ticketpreis erstatten, eine alternative Reisemöglichkeit anbieten oder den Flug umbuchen“, so Sprecherin Katharina Muhr.
Wichtig ist zeitlicher Zusammenhang
Am einfachsten ist die Situation für jene, die eine Pauschalreise gebucht haben, also Flug und Unterkunft gemeinsam. „In diesem Fall ist der Reiseveranstalter zu kontaktieren“, erklärt Anja Mayer, Konsumentenrechtsexpertin bei der Arbeiterkammer Wien. Grundsätzlich könne eine Reise derzeit kostenlos storniert werden. Entscheidend sei jedoch der zeitliche Zusammenhang: Der Reiseantritt müsse unmittelbar bevorstehen. Für Urlaube, die erst in einigen Wochen oder Monaten geplant sind, sei eine kostenlose Stornierung in der Regel nicht möglich.
Bei getrennter Buchung
Wer Flug und Unterkunft getrennt gebucht hat, muss neben der Fluglinie auch das Hotel oder den jeweiligen Unterkunftgeber kontaktieren. „Hier gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes. Man muss damit rechnen, dass man auf den Kosten sitzen bleibt“, so die Expertin. Denn das Hotel kann seine Leistung grundsätzlich erbringen – es liegt daher kein Grund für ein kostenfreies Storno vor. Dennoch könne sich der Versuch lohnen, auf Kulanzbasis eine Lösung zu erreichen.
Lage beobachten
Mayer rät dazu, die Lage laufend zu beobachten – etwa über die Webseite des österreichischen Außenministeriums sowie über die Informationen der jeweiligen Fluglinie.
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