Gonzalez ist eine jener Personen, die 2003 von der Recording Industry Association of America wegen der Verletzung des Copyrights verklagt wurden.
30 Songs nicht legal erworben
Dass sie eine außergerichtliche Einigung durch die Zahlung von 3.500 Dollar abgelehnt hat, dürfte ihr nun Leid tun. Ihr Argument war, sie hätte die Songs nur heruntergeladen, um zu entscheiden, welche sie danach im Handel erwerben werde. Insgesamt handelte es sich um 1.370 Songs, wobei sie bei 30 Stück nicht nachweisen konnte, dass sie diese im Nachhinein legal gekauft hat.
Laut dem Gericht hätte Gonzales die Songs gleich nach dem Anhören löschen müssen. Ihre Aussage sei fadenscheinig, so als ob ein Ladendieb CDs stiehlt, um sie nach seiner Beurteilung zu bezahlen.
Auch in Deutschland ist es schon zu außergerichtlichen Einigungen mit Schadenersatz bis zu 15.000 Euro gekommen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.