Im US-Kartellverfahren um Online-Werbung will Google den Zwangsverkauf von Firmenteilen abwenden. Richterin Leonie Brinkema eröffnete am Montag die Verhandlung über mögliche Zugeständnisse der Alphabet-Tochter zur Begrenzung ihrer Marktmacht. Vor einigen Monaten hatte Brinkema dem Internetkonzern ein illegales Monopol für Anzeigenserver und für Werbebörsen bescheinigt.
Das US-Justizministerium drängt unter anderem darauf, dass sich Google von der Anzeigenbörse AdX trennt. Diese organisiert Echtzeit-Auktionen für Werbung. Die Anzeigen werden den Nutzern eingespielt, sobald sie eine Internetseite aufrufen. Werbetreibende müssen hierfür eine Gebühr von 20 Prozent an AdX zahlen. Die Behörde besteht außerdem darauf, den Mechanismus, der die Gewinner dieser Auktionen ermittelt, öffentlich einsehbar zu machen.
Google erhofft sich dagegen mildere Auflagen nach dem Vorbild eines separaten Kartellverfahrens bei Online-Suchen. Dieses Gericht hatte die Forderung des Justizministeriums nach einem Verkauf des Browsers Chrome und des Smartphone-Betriebssystems Android zurückgewiesen. Stattdessen muss der Konzern bestimmte Daten mit Konkurrenten teilen.
„Technisch nicht umsetzbar“
Der Alphabet-Tochter zufolge wäre ein Verkauf von AdX technisch nicht umsetzbar. Außerdem würde dies zu längerfristiger Verunsicherung bei Werbetreibenden führen. Allerdings hatte der Konzern in einem separaten Kartellstreit mit der Europäischen Union im vergangenen Jahr eine Trennung von AdX angeboten.
Im aktuellen US-Verfahren bietet Google statt eines AdX-Verkaufs niedrigere Hürden für den Wechsel zu konkurrierenden Anzeigenbörsen an. Dem US-Justizministerium zufolge reicht dies nicht aus, um den Wettbewerb in diesem Bereich zu verbessern.
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