„Viel zu leicht“

Brüssel macht gegen Waffen aus 3D-Drucker mobil

Digital
26.02.2026 13:18
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Schusswaffen in der EU vorgelegt. Damit soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, die bisher eine missbräuchliche Verwendung von 3D-Druckern zur Herstellung illegaler Waffen zulässt.

„Es ist leider viel zu leicht geworden, eine Schusswaffe zu Hause mit einem 3D-Drucker und einer Blaupause herzustellen“, sagte der für innere Sicherheit zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner. Noch dazu gebe es in den EU-Ländern viele unterschiedliche Regelungen, sodass Kriminelle und Terroristen Gesetzeslücken ohne große Schwierigkeiten ausnutzen könnten.

„Genau auf den Missbrauch dieser innovativen Technologie haben es unsere neuen Regeln vorgesehen“, sagte Brunner. Die weltweiten Kriege und Konflikte führten auch zu einem erheblichen Anstieg des illegalen Waffenhandels in der EU. „Darauf müssen wir vorbereitet sein, mit europaweiten Regeln und besserer grenzüberschreitender Polizeiarbeit.“

EU-Kommissar Brunner will eine Gesetzeslücke schließen.
EU-Kommissar Brunner will eine Gesetzeslücke schließen.(Bild: EPA/OLIVIER MATTHYS)

Bestehende EU-Regeln zum legalen Besitz bleiben unverändert
Derzeit bestehen nach Angaben der EU-Kommission erhebliche Unterschiede darin, wie schusswaffenbezogene Straftaten definiert und bestraft werden, was zu einem zersplitterten Rechtsrahmen innerhalb der EU führe. Der Vorschlag soll eine Harmonisierung fördern und die Wirksamkeit der Strafverfolgung verbessern.

Konkret sieht er einen EU-weiten Rahmen mit gemeinsamen Definitionen und Strafmaßnahmen vor, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten, eine verbesserte Erhebung und Nutzung von Daten sowie das Schließen einer bisherigen Gesetzeslücke beim Missbrauch von 3D-Druckern zur Herstellung illegaler Waffen.

  Die EU-Kommission betont, dass bestehenden EU-Regeln zum legalen Erwerb, Besitz und grenzüberschreitenden Transport von Schusswaffen unverändert bleiben. Der Vorschlag richte sich ausschließlich gegen vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit illegalen Schusswaffen und wahre vollständig gesetzeskonforme Tätigkeiten von Händlern, Industrie und Bürgern.

EU-Staaten müssen Höchststrafen und Kontaktstellen vorsehen
Dem Entwurf zufolge müssen die Mitgliedstaaten auch Höchststrafen festlegen von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe für Erstellung, Erwerb, Besitz und Verbreitung von 3D-Bauplänen, fünf Jahren für den Besitz illegaler Schusswaffen, wesentlicher Teile und Munition und acht Jahren für Handel und Herstellung illegaler Schusswaffen.

Der Vorschlag verpflichtet die EU-Staaten zudem zur Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für Schusswaffen. Diese Stellen sollen eine operative Zusammenarbeit ermöglichen, etwa bei der Nachverfolgung und Beschlagnahme von Waffen, die zwischen Mitgliedstaaten geschmuggelt werden. Die nationalen Kontaktstellen sollen außerdem Daten sammeln, um regelmäßig ein Lagebild zu erstellen.

Der Datensatz soll grundlegende Informationen wie Modell und Typ der Waffe umfassen und den EU-Staaten helfen, Trends zu erkennen – etwa wenn deaktivierte Waffen aus Konfliktgebieten in die EU gelangen. Die EU-Staaten sollen außerdem statistische Daten über die Anzahl beschlagnahmter Waffen, Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen sowie Strafen alle fünf Jahre an die EU-Kommission übermitteln.

Die EU-Richtlinie muss vom EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament beschlossen werden. Die EU-Kommission verweist darauf, dass die EU das UNO-Feuerwaffenprotokoll ratifiziert hat und sich damit verpflichtet, die illegale Herstellung und den Handel zu kriminalisieren.

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