Trotzt der Kritik

Babler hievt zwei Frauen in höchste Richterämter

Politik
03.06.2025 11:51

Laut Regierungsprogramm können die Parteispitzen die vier freigewordenen Höchstrichterposten besetzen. Das sorgt nicht nur für Begeisterung. Vizekanzler Andreas Babler hat nun zwei renommierte Richterinnen nominiert.

Seit Wochen gärt es in den Höchstgerichten. Ärger machte sich breit über die Regierung, die in ihrem Programm festgehalten hatte, welche Partei welche Posten beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) nachbesetzen kann. Ohne Hearing. Entgegen den EU-Richtlinien. Die Deadlines für die Bewerbungen endeten im Mai.

Nun hat Vizekanzler Andreas Babler entschieden: Beim VfGH kommt Angela Julcher – sie war bereits Ersatzmitglied – und beim VwGH Bettina Maurer-Kober (ebenfalls aus eigenem Hause) zum Zug. Beides renommierte Juristinnen bzw. Richterinnen. Babler sei es sehr wichtig gewesen, die offenen Positionen mit zwei Damen zu besetzen.

Verfassungsrechtliches Vorschlagsrecht
Auch Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) darf nominieren. Und zwar beim VwGH. Aus dem Kanzleramt wird mitgeteilt: „Die Bundesverfassung sieht vor, dass der Bundesregierung eine gewichtige Rolle bei wichtigen Personalentscheidungen zukommt. Erstmalig wurde im Regierungsübereinkommen zwischen den Koalitionspartnern vereinbart, welches Regierungsmitglied anhand der geforderten Qualifikationen und frei von Diskriminierung ein Vorschlagsrecht für eine entsprechende Personalbesetzung innehat. Darunter fallen auch die Ernennungen auf Vorschlag der Bundesregierung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes.“

NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger darf eine Person für den VfGH nominieren. Von den Pinken heißt es, dass man ein transparentes Auswahlverfahren inklusive Hearing durchführe.

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