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„Krone“-Ombudsfrau

Einem geschenkten Gaul darf man ins Maul schauen

„Krone“-Plus
16.01.2025 12:14

Über ihren bei einem Online-Gewinnspiel gewonnenen Preis freute sich eine Steirerin nicht. Er war anders als angepriesen. Gesetzlich darf das gar nicht sein.

An einem Gewinnspiel auf Instagram hat Melina M. teilgenommen. Der Veranstalter war ein namhafter Hersteller von Bettwaren. Als Preis winkte ein bestimmtes Nackenstützkissen. Die Steirerin freute sich über die Nachricht, dass sie gewonnen hätte. Verwundert war sie dann allerdings darüber, dass ihr ein anderes Kissen, mit deutlich günstigerem Wert, zugeschickt worden ist.

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